Heinsberg: Entlassener Sexualverbrecher: Gericht überprüft Observation durch Polizei
zuletzt aktualisiert: 03.12.2010 - 14:25Das Verwaltungsgericht Aachen will Ende Januar die Frage klären, ob vorbestrafte Schwerverbrecher von der Polizei nach ihrer Haftentlassung überwacht werden dürfen oder nicht.
Im konkreten Fall hatte die Familie eines Mannes geklagt, der nach einer langjährigen Haftstrafe entlassen und im Haus seines Bruders in Heinsberg-Randerath eingezogen war.
Dort hatte es nach dem Einzug erhebliche Proteste von Seiten der Bevölkerung gegeben. So hatte eine Bürgerinitiative täglich am Wohnort des vorbestraften Kinderschänders eine Mahnwache abgehalten.
Der Landrat im Kreis Heinsberg hatte zuvor die Bevölkerung vor dem Mann gewarnt und die Polizei angewiesen, ihn zu observieren. Die Staatsanwaltschaft hatte vergeblich versucht, für den Mann eine nachträgliche Sicherungsverwahrung zu erwirken.
Gegen die Observation richtet sich nun die Klage des Bruders des entlassenen Sexualstraftäters. Er hält die Überwachung für rechtswidrig, sein Leben und das seiner Familie sei durch die Maßnahmen total beeinträchtigt worden.
Bereits im März 2010 hatte er einen vorläufigen Rechtsschutz und das Ende der Polizeimaßnahmen beantragt, war damit jedoch vor Gericht gescheitert. Jetzt soll am 24. Januar ausführlich über den Fall verhandelt werden.
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