Erkelenz Ex-Polizist vor Gericht

Erkelenz · Wegen Körperverletzung mit Todesfolge muss sich seit gestern ein Gastwirt und Ex-Polizist (55) aus Wegberg vor dem Landgericht Mönchengladbach verantworten. Wegen Beihilfe mitangeklagt ist ein 26-Jähriger.

 Vor dem Landgericht Mönchengladbach schilderten die Angeklagten gestern bereitwillig den Fall, der am 22. August 2010 nach dem "Spanischen Abend" in einem Wegberger Bistro mit dem Erstickungstod eines betrunkenen Gastes geendet hatte.

Vor dem Landgericht Mönchengladbach schilderten die Angeklagten gestern bereitwillig den Fall, der am 22. August 2010 nach dem "Spanischen Abend" in einem Wegberger Bistro mit dem Erstickungstod eines betrunkenen Gastes geendet hatte.

Foto: Detlef Ilgner (Archiv)

Die beiden Wegberger machten gestern nicht nur Angaben zum Lebenslauf. Ebenso bereitwillig schilderten sie den Fall, der am 22. August 2010 nach dem "Spanischen Abend" in Wegberg im Bistro des angeklagten Gastwirtes mit dem Erstickungstod eines betrunkenen Gastes geendet hatte. "Wir waren völlig schockiert", beteuerten die Männer, die bisher noch nie aufgefallen waren.

Eigentlich sei der bisher so friedliche Abend bereits zu Ende gewesen, als es in der Gaststätte laut wurde und zwischen Gästen Streit ausbrach. Dem Gastwirt gelang es, einen der betrunkenen Streithähne zum Verlassen des Bistros zu bewegen. Kurz danach rief die Frau des fünffachen Vaters: "Komm, die fangen wieder an zu streiten." Der 55-Jährige verließ die Terrasse und betrat erneut den Gaststättenraum. Das spätere Opfer, ein 36-jähriger Mann, belästigte offensichtlich alkoholisiert andere Gäste. "Meine Mahnungen, damit aufzuhören, haben die Beteiligten völlig ignoriert", erinnerte sich der Angeklagte gestern. Vergeblich versuchte er, den renitenten Gast zur Tür zu schieben. Den Schlag von dem 36-Jährigen habe er abwehren und dessen Handgelenk fassen können. Der betrunkene Gast habe ihn in den Oberarm gebissen. "Dabei fielen wir zu Boden", so der Gastwirt gestern. Laut Anklage soll der 55-Jährige, der früher Polizist war, den Gast mit einem inzwischen verbotenen polizeilichen Haltegriff zu Boden gebracht haben. Der Angeklagte, der 1990 die Polizei verließ, erinnerte sich an den Griff namens "Richard". Aber mehr könne er dazu nicht sagen. Aber es gelang ihm, den 36-Jährigen in den Schwitzkasten zu nehmen und den rechten Arm um den Hals des Gastes zu legen. "Ich wollte den nur am Boden fixieren und nicht schlagen", beteuerte der Familienvater. Der Mitangeklagte hielt eine Hand des Gastes fest. Der Gastwirt lockerte den Griff mehrmals und fragte: "Hast du dich jetzt beruhigt?" Doch der Gast bäumte sich nur auf und sagte nichts. Man wartete auf die Polizei, die schon jemand verständigt hatte. Der Mitangeklagte erklärte und hielt dabei mühsam die Tränen zurück: "Ich habe nie damit gerechnet, dass so etwas passiert".

Er habe gehört, wie ein anderer Gast sagte: "Du kannst loslassen, der ist eingeschlafen." Die Angeklagten reagierten sofort. Doch er war nicht zu reanimieren, er war durch den Würgegriff erstickt.

(RP)
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