Heinsberg: Frust über Entscheidung zu Karl D.
VON STEFAN CLAASSEN - zuletzt aktualisiert: 08.05.2009Heinsberg (RPO). Enttäuschung, Verständnislosigkeit und viel Frust herrschte bei den Demonstranten, die sich seit über zwei Monaten vor dem Haus, in dem der Sexualstrafttäter Karl D. bei seinem Bruder in einem kleinen Heinsberger Ortsteil wohnt, treffen.
Am Mittag hatte das Oberlandesgericht München gegen eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft entschieden, dass der Sexualstraftäter auf freiem Fuß bleibt. Zwar hoffen einige Demonstranten, dass der Bundesgerichtshof, der in letzter Instanz über eine nachträgliche Sicherungsverwahrung entscheiden soll, Karl D. wieder in Haft nehmen lässt. Doch nach dem gestrigen Urteil scheint anderen das unwahrscheinlich.
Was die Menschen nicht verstehen, bringt Landrat Stephan Pusch auf den Punkt: "Die Entscheidung des Gerichts stellt zwar die Gefährlichkeit des Mannes nicht infrage, lässt ihn aber trotzdem in Freiheit. Eine unbefriedigende Argumentation, die der Bürger nicht nachvollziehen kann."
Wie soll der es verstehen, dass neue Gutachten, die den aktuellen wissenschaftlichen Stand über die Aussagekraft zweier einschlägiger Sexualdelikte berücksichtigen, vor Gericht nichts zählen dürfen, fragt Pusch.
Dies zeige, wie dringend die Überarbeitung der gesetzlichen Vorgaben nötig sei. Wenn sie könnten, so sagten auch Demonstranten, würden sie lieber vor dem Berliner Justizministerium protestieren, damit die Gesetze zur nachträglichen Sicherungsverwahrung endlich überarbeitet werden.
Oberstaatsanwältin Regina Sieh, Sprecherin der Staatsanwaltschaft München II, zeigte sich enttäuscht über das Urteil. Ihre Anklagebehörde habe nun noch rund zwei Wochen Zeit, um die beim Bundesgerichtshof eingelegte Revision zu begründen und prüfe jetzt die Argumentation des Oberlandesgerichts.
"Eine Rücknahme der Revision zieht die Staatsanwaltschaft derzeit nicht in Erwägung", sagte Sieh. Ein Verfahren vor dem Bundesgerichtshof werde frühestens in einem halben Jahr beginnen.
Wegen der Gefährlichkeit des Straftäters werde die Observation fortgesetzt, sagte Pusch. Jetzt werde die Urteilsbegründung geprüft, eine Änderung der polizeitaktischen Maßnahmen gebe es vorerst nicht.
Karl. D's Bruder hat mittlerweile keinen Führerschein mehr. Nach einem Zusammenstoß mit einem Polizeifahrzeug wurde ihm der Schein vorläufig entzogen.
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