Kreis Heinsberg: Karl D.: Entscheidung frühestens Dienstag
zuletzt aktualisiert: 22.04.2009 - 17:51Über eine nachträgliche Sicherungsverwahrung des freigelassenen und inzwischen im Kreis Heinsberg lebenden Sexualstraftäters Karl D. wird das Oberlandesgericht (OLG) München frühestens ab 28. April entscheiden.
Die schriftliche Begründung des Landgerichts München II über die Ablehnung einer solchen Sicherungsverwahrung liege inzwischen vor, teilte das OLG am Mittwoch mit.
Nun könnten sich die Staatsanwaltschaft und der Anwalt von Karl D. äußern. Die Staatsanwaltschaft hatte Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts eingelegt, den heute 57-Jährigen nach Verbüßung einer 14 Jahre langen Haftstrafe wegen Vergewaltigung in die Freiheit zu entlassen.
Diese Entscheidung hatte in der Öffentlichkeit und in der Politik für Entsetzen gesorgt. In Heinsberg war es zu Demonstrationen gegen den Verbleib von D. gekommen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte damals, von D. gehe weiterhin große Gefahr aus. Gegenüber Mithäftlingen habe der Mann angekündigt, auf seine früheren Opfer loszugehen. Er war in zwei Verfahren wegen der Vergewaltigung von zwei 14 und einem 15 Jahre alten Mädchen zu insgesamt fast 20 Jahren Gefängnis verurteilt worden.
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