Heinsberg: Karl D. entwischt der Polizei erneut
zuletzt aktualisiert: 17.04.2009Heinsberg (RPO). Die täglichen Demonstrationen vor dem Haus des freigelassenen Sexualstraftäters Karl D. gehen weiter. Unter dem Motto "Jahrestag der letzten Tat" versammelten sich am Donnerstag 50 Demonstranten. Am 16. April 1994 hat Karl D. zwei 14-Jährige missbraucht und vergewaltigt.
Karl D. und sein Bruder Helmut setzen weiter auf Provokation. Am Mittwochabend schüttelten die Brüder erneut die Polizei ab – diesmal mit dem Fahrrad. Die Polizei gab die Verfolgung auf, als Karl und Helmut D. sich auf enge Wege begaben. Vorige Woche hatten die Brüder mit einem Motorrad ihre Bewacher abgeschüttelt. Gegenüber den Beamten hatte Helmut D. laut Polizei erklärt nach Belgien und in die Niederlande fahren zu wollen.
Das WDR-Fernsehen bot Helmut D. gestern Abend ein Forum, seinen Ausflug als Fehlinformation der Polizei darzustellen. Am Nachmittag sprach der WDR von "Pannen bei Bewachung von Karl D." und behauptete, die Kreispolizei müsse einräumen, dass sich ihre Darstellung nicht halten lasse.
Gegenüber der Rheinischen Post stellte Landrat Stephan Pusch klar: "Helmut D. hat gegenüber den Beamten Belgien oder Luxemburg als Ziel angegeben. Wenn es nicht stimmt, dann hat er uns eben belogen. Der will mit uns offensichtlich Räuber und Gendarm spielen. Es wäre für alle Beteiligten das einfachste, wenn er kooperieren würde."
Im Gespräch mit der RP betonte der Landrat, die Polizei werde bei der Observierung von Karl D. "keine Jagdszenen à la Hollywood produzieren". Es gebe Situationen, in denen sich die Observation nicht aufrecht erhalten lasse. Weder könne die Polizei einen Fuhrpark vor der Haus stellen, noch sei es zu verantworten die "Schraube endlos zu drehen".
Dies könne und wolle er nicht verantworten, so Pusch: "Mit der Geschwindigkeit der Verfolgung steigt auch die Gefahr, dass Karl D. sich um einen Baum wickelt oder die Beamten oder Dritte zu Schaden kommen." Die Polizei wird die Bewachung des rückfallgefährdeten Straftäters, die laut Pusch erhebliche Kräfte bindet, auf unbestimmte Zeit aufrecht erhalten müssen.
Ursprünglich wurde für heute eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München über eine erneute Inhaftierung von Karl D. erwartet. Die schriftliche Begründung des Urteils, in dem das Landgericht München die nachträgliche Sicherungsverwahrung von Karl D. ablehnte, verzögert sich aber. Pusch: "Das ist ärgerlich. Ich würde mir wünschen, dass die Gerichte beim Tempo der Bearbeitung die Brisanz der Situation berücksichtigen."
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum



