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Kreis Heinsberg: Karl D.: Gericht verhandelt über Dauerobservierung

zuletzt aktualisiert: 24.01.2011 - 12:27

Am Verwaltungsgericht Aachen hat am Montag ein Verfahren darüber begonnen, ob die dauerhafte Observierung von Schwerverbrechern nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis durch die Polizei rechtens ist.

Die Bewohner demonstrieren gegen Karl D.. Der entlassene Häftling möchte nun erreichen, dass er nicht mehr rund um die Uhr überwacht wird.  Foto: Jürgen Laaser
Die Bewohner demonstrieren gegen Karl D.. Der entlassene Häftling möchte nun erreichen, dass er nicht mehr rund um die Uhr überwacht wird. Foto: Jürgen Laaser

Hintergrund ist die Klage der Familie eines verurteilten Sexualstraftäters aus Heinsberg. Der 59-Jährige war vor zwei Jahren im Haus seines Bruders eingezogen. Dies hatte Bürgerproteste ausgelöst. Der Täter hatte bis Ende Februar 2009 Haftstrafe verbüßt, weil er zwei 14 und 15 Jahre alte Mädchen vergewaltigt hatte.

 Zuvor war er bereits 1984 wegen der Vergewaltigung eines 15-jährigen Mädchens zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung hatte das Landgericht München abgelehnt. Nach der Haftentlassung hatte der Landrat des Kreises Heinsberg die ständige Beobachtung des Mannes durch die Polizei angeordnet. Dagegen wehrt sich nun die Familie des Schwerverbrechers.

Ständig würden Polizeifahrzeuge vor dem Haus parken, sagt Wolfram Strauch, der Rechtsanwalt der Familie. Wenn die Eltern ihre Kinder zum Sport oder zur Schule brächten, würden Streifenwagen folgen. Den Mandanten gehe es "zunehmend dreckiger", sagte Strauch. Die Familie habe vor dem Einzug des Bruders zu vielen Nachbarn ein gutes Verhältnis gehabt, jetzt würden die Nachbarn nicht einmal mehr grüßen.

Man behandle die Familie wie "Aussätzige", und das letztlich nur, weil der Mann seinem Bruder eine Wohnmöglichkeit gegeben habe, der "irgendwann vorm Gefängnistor stand und nicht wusste wohin".

Der Rechtsanwalt der Familie, Wolfram Strauch, will vor Gericht erreichen, dass die Polizei-Observation beendet wird. Die Maßnahme sei rechtswidrig, sagte er.

Das Verwaltungsgericht Aachen hatte schon im März vergangenen Jahres einen Eil-Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz abgelehnt. Nun wird der Fall im sogenannten Hauptsacheverfahren erörtert.

Der Kinderschänder lebt nach wie vor im Haus des Bruders. Zwischenzeitlich hatte er angeblich einen Umzug nach Mönchengladbach geplant, nach Protesten dort soll er diese Pläne aber aufgegeben haben.

Rund 50 Anwohner aus Heinsberg verfolgten am Montag den Prozessauftakt. Sie fordern die Fortsetzung der ständigen Beobachtung des Mannes.

Quelle: emai

 
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