Kreis Heinsberg: Karl D.: Gericht weist Klage ab
zuletzt aktualisiert: 24.01.2011 - 16:24Das Verwaltungsgericht in Aachen hat die Klage der Familie von Karl D. am späten Montagnachmittag abgewiesen. Das bedeutet, dass der ehemalige Häftling auch weiterhin von der Polizei rund um die Uhr oberserviert werden darf.
Der Anwalt der Familie, Wolfram Strauch, denkt darüber nach in Berufung gegen das Urteil einzulegen. Der Kreis Heinsberg zeigte sich mit dem Urteil zufrieden, weist jedoch auf die enorm hohe Belastung für die Polizei hin.
Während des Prozesses hatte der Anwalt angeregt, den Karl D. mit einer elektronischen Fußfessel auszustatten. Der 59-Jährige Ex-Häftling wird seit dem Einzug in das Haus seines Bruders in Heinsberg-Randerath vor knapp zwei Jahren ununterbrochen von der Polizei überwacht. Dagegen hatte die Familie des Bruders geklagt. Sie fühlt sich in ihrer Privatsphäre verletzt.
Anwalt Wolfram Strauch sagte, seine Mandanten würden inzwischen in Randerath "wie Aussätzige" behandelt. Er fordert die gerichtliche Untersagung der ständigen Überwachung.
Außerdem schlug er vor, die Familie könnte die Polizei telefonisch informieren, wenn sie ohne den vorbestraften Bruder das Haus verlasse. Dadurch könnte die Polizei darauf verzichten, die Familie auf dem Weg zum Bäcker, zum Sport oder zur Schule zu verfolgen.
Vertreter des Kreises Heinsberg hatten zum Prozessauftakt erklärt, sie würden zum Schutz der Bevölkerung von der Ende Februar 2009 vom Landrat angeordneten Dauer-Observation des verurteilten Schwerverbrechers nicht abrücken.
Auf die Anregungen des Anwalts reagierten sie mit Zurückhaltung. Ein telefonischer Kontakt zwischen Polizei und Familie sei zwar denkbar, eine elektronische Fußfessel allerdings sei keine praktikable Lösung. Eine lückenlose Überwachung sei dadurch nicht gegeben.
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