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Kreis Heinsberg: Karl D.: Gewerkschaft der Polizei begrüßt das Urteil

zuletzt aktualisiert: 25.01.2011 - 14:56

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der Verein Deutsche Kinderhilfe haben das Urteil des Aachener Verwaltungsgerichts zur Überwachung des aus der Haft entlassenen Sexualstraftäters Karl D. und seiner Familie begrüßt. Das Gericht hatte am Montag entschieden, dass die polizeiliche Dauerüberwachung rechtens sei.

Dei Polizei wird Karl D. weiterhin überwachen.  Foto: Jürgen Laaser
Dei Polizei wird Karl D. weiterhin überwachen. Foto: Jürgen Laaser

GdP-Vorsitzender Bernhard Witthaut erklärte am Dienstag in Berlin, es gebe zur Dauer-Observation eines entlassenen Sexualstraftäters, von dem weiterhin eine erhebliche Gefahr ausgehe, keine Alternative.

"Die Polizei muss die Bevölkerung vor solchen rückfallgefährdeten Tätern schützen und braucht dafür Rechtssicherheit", sagte Witthaut. Die aktuelle Regelung sei jedoch keine Dauerlösung. Deshalb forderte der GdP-Chef schnellstmöglich gesicherte Therapieeinrichtungen.

Der Verein Deutsche Kinderhilfe erklärte in Berlin, es handele sich um ein Urteil mit Signalwirkung, auch für die bundesweit 70 bis 100 ähnlichen Fälle. Die 24-Stunden-Überwachung sei zurzeit das einzige Instrument, um als gefährliche Wiederholungstäter eingestufte Strafentlassene wirksam darin zu hindern, weitere Verbrechen zu begehen.

Gleichzeitig wiederholte der Verein seine Forderung nach einer europarechtskonformen Veränderung der Gesetze, um konsequenten Bevölkerungs- und Opferschutz zu gewährleisten.

Am Montag hatte das Aachener Verwaltungsgericht die 24-Stunden-Überwachung des entlassenen Sexualstraftäters Karl D. und der Familie seines Bruders aus Heinsberg für rechtens erklärt.

Die Kläger hatten argumentiert, in ihrer Privatsphäre verletzt zu werden. Dies sei jedoch hinzunehmen, hieß es in der Urteilsbegründung. Laut eines Gutachtens sei Karl D. nach wie vor gefährlich. Deshalb müssten er und die Familie die Überwachung durch die Polizei zum Schutz der übrigen Bevölkerung akzeptieren.

Karl D. hatte bis Ende Februar 2009 eine 14-jährige Haftstrafe verbüßt, weil er zwei 14 und 15 Jahre alte Mädchen vergewaltigt hatte. Zuvor war er bereits 1984 wegen der Vergewaltigung eines 15-jährigen Mädchens zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. E

in nachträgliche Sicherungsverwahrung hatte das Landgericht München abgelehnt. Nach der Entlassung aus dem Gefängnis hatte ihn die Familie seines Bruders in Heinsberg aufgenommen.

Quelle: emai

 
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