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Kreis Heinsberg: Karl D.: Gewerkschaft fordert neues Gesetz

zuletzt aktualisiert: 15.01.2010

Kreis Heinsberg (RPO). Der Kreisgruppenvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Heinsberg, Lothar Engel, begrüßt den Vorstoß seiner Gewerkschaft zur Schaffung eines separaten Unterbringungsgesetzes für Sexualstraftäter analog zur zwangsweisen Unterbringung psychisch kranker Personen in bestimmten Fällen.

Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs von Mittwoch im Fall des Sexualstraftäters Karl D. aus Randerath dürfe der Rechtsstaat nicht einfach nur darauf hoffen, dass "es vielleicht gut gehen" wird.

Die Polizei könne vor Ort auch nicht auf Dauer fragwürdige gefahrenträchtige Entscheidungen der Gerichte durch Sonderüberwachungsdienste kompensieren, erklärt der Gewerkschaftsvorsitzende. So könne man dieses Problem, das kein Einzelfall sei, nicht lösen. Hier seien grundlegende Fragen des Opferschutzes schnellstmöglich durch Schaffung eines Gesetzes, das die bestehende Lücke ausfüllt, zu klären. Der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende Frank Richter hatte als Konsequenz aus der BGH-Entscheidung im Fall Karl D. ein eigenständiges Unterbringungsrecht für Sexualstraftäter gefordert. "Wenn konkrete Hinweise vorliegen, dass von einem Sexualstraftäter auch nach Verbüßung der Haftstrafe eine massive Gefährdung ausgeht, muss er im Einzelfall auch gegen seinen Willen festgehalten werden können", fordert Richter. Denkbar sei eine zwangsweise Unterbringung von Sexualstraftätern zum Beispiel in den Fällen, in denen sich ein Straftäter während seiner Haftzeit konsequent allen Therapieversuchen verweigert hat.

Keine Zweitstrafe gefordert

"Die zwangsweise Unterbringung dient nicht der Strafe, sondern dem Schutz der Opfer", betont Richter. Es gehe nicht um die Verhängung einer rechtlich nicht zulässigen Zweitstrafe.

Quelle: RP

 
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