Kreis Heinsberg: Karl D.: Jugendamt wollte Neffen aus Familie nehmen
zuletzt aktualisiert: 17.01.2010 - 09:31In der Auseinandersetzung über den Verbleib des Sexualstraftäters Karl D. hat das Jugendamt der Stadt Heinsberg nach Medienangaben versucht, den neunjährigen Sohn seines Bruders Helmut aus der Familie zu nehmen. Karl D. lebt seit seiner Haftentlassung im März 2009 bei seinem Bruder.
Begründet wurde der Eilantrag auch mit den täglichen Demonstrationen vor dem Haus des Bruders. Ausgelöst wurden die Demonstrationen durch den Landrat des Kreises, der die Identität des Vergewaltigers preisgegeben hatte, um die Öffentlichkeit vor ihm zu schützen. Das Familiengericht Heinsberg lehnte es im September ab, der Familie das Kind wegzunehmen. Es gebe "keinerlei Gründe", die so einen Schritt rechtfertigten.
Die Familie von Helmut D. fühlt sich zunehmend von Behörden und der Polizei schikaniert, die Karl D. rund um die Uhr bewacht. Nicht rechtfertigen lässt sich den Angaben zufolge auch die zwangsweise Unterbringung von Karl D. in einer psychiatrischen Klinik. Das ergab ein Gutachten des Essener Gerichtssachverständigen Norbert Leygraf. Demnach ist der Vergewaltiger dreier Mädchen nicht krank.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte am Mittwoch entschieden, dass der 59-jährige Karl D. nicht nachträglich in Sicherungsverwahrung genommen werden kann. Nach der derzeitigen Rechtslage gebe es dafür "keine gesetzliche Handhabe", erklärte der BGH.
Laut dem Urteil hatte der Mann in den 80er und 90er Jahren in der Nähe von München drei Schülerinnen vergewaltigt und zum Teil auch in sadistischer Weise gequält. Dafür hatte er insgesamt rund 20 Jahre in Haft gesessen.
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