Kreis Heinsberg: Karl D.: Längere Frist für Stellungnahme zum Urteil
zuletzt aktualisiert: 29.04.2009Kreis Heinsberg (RPO). Zunächst hatten Staatsanwaltschaft und der Verteidiger des Sexualstraftäters Karl D. bis Dienstag Zeit, zur Begründung des Urteils Stellung zu beziehen, mit dem Karl D. auf freien Fuß gesetzt wurde. Diese Frist ist bis 4. Mai verlängert worden, wie das Oberlandesgericht München auf RP-Anfrage sagte.
Sollten dem Gericht diese Stellungnahmen und die schriftliche Urteilsbegründung reichen, kann es entscheiden, ob es einen erneuten Unterbringungsbefehl ausspricht oder nicht.
Quelle: RP
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