Kreis Heinsberg: Karl D. möchte in eine geschlossene Einrichtung
zuletzt aktualisiert: 07.02.2011 - 17:13Karl D. hat vor, sich in einer geschlossenen, psychiatrischen Einrichtung aufnehmen zu lassen. Das sagte sein Rechtsanwalt am Montag und bestätigte einen Bericht der "Aachener Zeitung".
Berichte, wonach die Rheinischen Landeskliniken in Düren sein Ziel seien, wollte der Anwalt nicht bestätigen. In den vergangenen Tagen habe er sich erfolglos um eine Wohnung in Berlin bemüht, sagte er weiter.
Nach seiner Entlassung auf dem Gefängnis hatte Karl D. für viel Aufsehen gesorgt. Er hatte bis Ende Februar 2009 in Bayern eine 14-jährige Haftstrafe verbüßt, weil er zwei 14 und 15 Jahre alte Mädchen vergewaltigt hatte.
Zuvor war er bereits 1984 wegen der Vergewaltigung eines 15-jährigen Mädchens zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Eine nachträgliche Sicherungsverwahrung hatte das Landgericht München abgelehnt.
Nach der Entlassung aus dem Gefängnis hatte ihn die Familie seines Bruders in Heinsberg aufgenommen. Zum Schutz der Bevölkerung ordnete der Landrat des Kreises Heinsberg eine Dauerüberwachung des verurteilten Schwerverbrechers an. Seitdem wird der Mann von mehreren Zivilpolizisten rund um die Uhr begleitet.
Ende Januar hatte das Aachener Verwaltungsgericht die 24-Stunden-Überwachung des Mannes und der Familie seines Bruders für rechtens erklärt. Die Kläger hatten argumentiert, in ihrer Privatsphäre verletzt zu werden. Dies sei jedoch hinzunehmen, hieß es in der Urteilsbegründung. Laut einem Gutachten ist der Sexualstraftäter nach wie vor gefährlich.
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