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Erkelenz: Observation geht weiter

VON CARSTEN PREIS - zuletzt aktualisiert: 25.01.2011

Erkelenz (RPO). Die Überwachung des entlassenen Sexualtäters Karl D. in Heinsberg-Randerath ist rechtens. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen gestern entschieden. Kreisdirektor Peter Deckers sprach von einem erfreulichen Urteil.

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.  Foto: ddp, ddp
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt. Foto: ddp, ddp

Es war ein Urteil, das Wolfram Strauch, Klägeranwalt der Familie D., mit großem Missfallen quittierte. Die langfristige Überwachung des Sexualstraftäters Karl D. in Randerath darf weiter gehen, obwohl die unbeteiligte Familie seines Bruders dadurch in ihrer Privatsphäre gestört wird. Das stellte das Aachener Verwaltungsgericht gestern fest. Strauch kündigte Berufung an.

Große Belastungen für Familie

Dem Urteil voraus gingen anschauliche Beschreibungen der Situation, in der sich die Familie befindet. Überwachung durch Polizeibeamte, 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr. Bei Fahrten mit dem Wagen gab es Durchsuchung des Fahrzeugs, die klären sollten, ob Karl D. nicht versteckt mitgenommen wurde. Es seien "große Belastungen", die der Familie durch die Observation auferlegt werden, sagte Strauch bei der Verhandlung. Der Anwalt monierte auch fehlende Kooperationsbereitschaft der Polizeibeamten. Manche Beamte verhielten sich wie "kleine Sherrifs", mit sichtbar getragener Waffe und Handschellen, wenn sie die Brüder begleiteten. Der Bruder von Karl D. sei durch die Observation sehr dünnhäutig geworden.

Betont ruhig war die Erwiderung von Kreisdirektor Peter Deckers, der Landrat Stephan Pusch bei der Verhandlung vertrat. Es habe viele Kooperationsangebote von Seiten der Polizei gegeben. Die Familie habe etwa zwei Handynummern von Beamten erhalten, um möglichst direkten Kontakt zu den Observierenden zu gewährleisten. Die Angebote seien aber nur kurzfristig genutzt worden. Wie gut kooperiert werde, sei immer von den "Stimmungsschwankungen" des Klägers abhängig. Bei Observationen per Auto sei teils "Räuber und Gendarm" gespielt worden.

Strauch argumentierte auf mehreren Ebenen: Das nordrhein-westfälische Polizeigesetz, das eine Dauerobservation zulässt, sei verfassungswidrig, sagte Strauch, da es zu unbestimmt sei. Beispielsweise müsse ein so massiver Eingriff in die Privatsphäre der Familie per richterlichem Beschluss verfügt werden, das Gesetz schreibe dies aber nicht vor. Außerdem sei Karl D. nicht mehr so gefährlich wie angenommen. Er befinde sich seit 2009 in ambulanter psychologischer Behandlung. Von einer Gefahr nach besagtem Polizeigesetz sei nicht auszugehen. Auch mildere Maßnahmen wie etwa eine Fußfessel seien in Betracht zu ziehen.

Das Verwaltungsgericht folgte Strauchs Argumentation nicht. Gutachten belegten die große Gefahr, die von Karl D. weiter ausgehe, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Eske. Die Verhältnismäßigkeit sei gegeben, die Umsetzung der Observation korrekt. Deckers sprach von einem erfreulichen Urteil für die Sicherheit der Bürger.

Quelle: RP

 
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