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Kreis Heinsberg: Observation nicht bis "ultimo"

VON STEFAN CLAASSEN - zuletzt aktualisiert: 26.03.2009

Kreis Heinsberg (RPO). Landrat Stephan Pusch kritisiert die Gesetzeslage, die ihn zwingt, den Sexualstraftäter Karl D. rund um die Uhr beobachten zu lassen. Bis Mitte April soll über die Sicherungsverwahrung entschieden werden.

Landrat Stephan Pusch lässt das Haus, in dem der Sexualstraftäter Karl D. bei seinem Bruder lebt, rund um die Uhr beobachten. Auch wenn der 57-Jährige die Wohnung verlässt, bleibt er nicht ohne Aufsicht der Beamten.  Foto: RPO
Landrat Stephan Pusch lässt das Haus, in dem der Sexualstraftäter Karl D. bei seinem Bruder lebt, rund um die Uhr beobachten. Auch wenn der 57-Jährige die Wohnung verlässt, bleibt er nicht ohne Aufsicht der Beamten. Foto: RPO

1400 Einwohner, knapp 100 Rechtsextremisten, einige hundert Polizisten, die Recht und Ordnung garantierten – was die Bewohner des kleinen Heinsberger Ortsteils, in den der Sexualstraftäter Karl D. gezogen ist, an manchen Tagen ertragen müssen, zeigen die Zahlen des vergangenen Samstags. Hinzu kommen die Ängste, die ein Straftäter, dem Gutachter eine extrem hohe Rückfallwahrscheinlichkeit bescheinigt haben sollen, verbreiten dürfte.

Ähnlicher Fall in Brandenburg

Mit Spannung wird die Entscheidung des Oberlandesgerichts München über die Sicherungsverwahrung für Karl D. ewartet. Doch darauf alleine wollen sich die Behörden nicht verlassen. Mit Hochdruck werde von allen beteiligten Stellen an einer Lösung des Problems gearbeitet, sagte Polizeisprecher Lothar Engel. "Wir hoffen, dass wir irgendwann, am besten möglichst schnell wieder optimistisch in die Zukunft blicken können."

Info

Durchaus angemessen

Sicherungsverwahrung Mit der Entscheidung über eine nachträgliche Sicherheitsverwahrung für Karl D. wird für Mitte April gerechnet.

Observation Hans-Joachim Meßner, Richter am Landgericht München II, war an der Entscheidung beteiligt, den Sexualstraftäter Karl D. nicht nachträglich in Sicherungsverwahrung zu nehmen. In einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung bezeichnete er die Überwachung des Straftäters durch die Polizei als "durchaus angemessen".

Das werden auch die Bewohner in einem Ort in Brandenburg gedacht haben. Doch dort kam es anders. Wie der Berliner Tagesspiegel berichtet, war der Straftäter Werner K. im vergangenen Frühjahr unter ähnlich umstrittenen Bedingungen aus der Haft entlassen worden. Er habe in den 22 Jahren, die er im Gefängnis verbracht habe, jede Therapie abgelehnt. In seinem Wohnort seien die Bürger in Aufruhr geraten, als er dort hinzog. Ziel einer Bürgerinitiative sei es gewesen, den "Sex-Täter loszuwerden".

Auch seien die Rechtsextremisten aufgeschlagen. Eine Therapie habe abgebrochen werden müssen, weil der Ort nicht geheim gehalten werden konnte und dort ein ähnlicher Aufruhr wie im Wohnort des Mannes losgetreten worden sei. Dorthin sei der Straftäter schließlich wieder zurückgekehrt. Er werde weiter von der Polizei überwacht und unterziehe sich nun einer ambulanten Therapie. Die Lage im Dorf habe sich allerdings entspannt, die Bürgerinitiative sei mehr oder weniger aufgelöst und das Erregungspotenzial gesunken.

Dass dies auch das Ende der Geschichte in dem Heinsberger Dorf sein könnte, glaubt Lothar Engel angesichts des Gefährdungspotenzials, das von Karl D. ausgeht, nicht. Sollte er sich zu einer freiwilligen Therapie in einer geschlossen Anstalt entschließen, sei dieses Gefährdungspotenzial für die Bevölkerung unter Kontrolle, denn gerade auch für solche Fälle wie Karl D. gebe es schließlich die Forensik.

"Still ruht der See"

Für Landrat Pusch ist es nicht vorstellbar, Karl D. bis "ultimo" zu observieren. Eine andere Möglichkeit, wie beispielsweise elektronische Fußfesseln, gebe es nicht. "Wenn er so gefährlich ist, dass er 24 Stunden am Tag observiert werden muss, wie kann man ihn da auf freiem Fuß setzen", fragt Pusch und sagt: "Das kann der Rechtsstaat doch nicht machen!" Hier müsse die Gesetzeslücke geschlossen werden, doch heißt es in Berlin anscheinend: "Still ruht der See".

Quelle: RP

 
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