Heinsberg: Observation von Karl D. geht weiter
zuletzt aktualisiert: 04.09.2010Heinsberg (RPO). Mit Blick auf den Fall des entlassenen Sexualstraftäters Karl D., der im Haus seines Bruders in Randerath lebt und rund um die Uhr bewacht wird, bereitet Landrat Stephan Pusch die deutlich steigende Belastung der Polizei in NRW durch Observationsmaßnahmen große Sorge.
Es gebe erste Anzeichen, dass die bisher reibungslose Zusammenarbeit mit benachbarten Polizeibehörden bei solchen Observationsmaßnahmen durch personelle Engpässe bei der Polizei belastet werde.
Die Situation wird sich in den nächsten Monaten zuspitzen: Etwa 80 Schwerkriminelle werden demnächst in NRW aus der Sicherungsverwahrung entlassen, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg das nachträgliche Wegsperren als Verlängerung ihrer Haftstrafe bewertet hatte. Zwar will die Bundesregierung neue Einrichtungen für diese Straftäter außerhalb von Gefängnissen einrichten, doch in der Zwischenzeit ist die Polizei dafür verantwortlich, dass die Täter nicht rückfällig werden.
Die Observation von Karl D. hält Landrat Pusch weiterhin für gerechtfertigt und unbedingt notwendig. Er verweist auf zwei psychiatrische Gutachten, die es als hoch wahrscheinlich einschätzten, dass Karl D. rückfällig werden und schwere Straftaten begehen könne. Bis heute habe sich an dem Gefährdungspotenzial nichts geändert.
Im März hatte das Verwaltungsgericht Aachen einen Eilantrag von Karl D. gegen die Überwachung abgelehnt. Die Verhinderung schwerwiegender Straftaten stelle ein überragendes Gemeinwohlinteresse dar, lautete die Begründung.
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