Wegberg / Mönchengladbach: Offene Fragen im Pier-Prozess
zuletzt aktualisiert: 30.08.2010 - 17:52Im Prozess gegen den Wegberger Ex-Chefarzt Arnold Pier sagten Montag fünf Zeugen im Fall Karola O. aus. Die 92-Jährige starb nach einer Hüftoperation. Der Vorwurf lautet Körperverletzung mit Todesfolge.
Im Prozess gegen den ehemaligen Chefarzt der Sankt Antonius Klinik, Dr. Arnold Pier (53), wurde Montag vor der Siebten Großen Strafkammer im Landgericht Mönchengladbach ein neuer Fall eröffnet. Dabei werden Pier und einem weiteren Klinikarzt die fahrlässige Tötung von Patientin Karola O. vorgeworfen. Der mitangeklagte Anästhesist gab eine Erklärung zu dem Fall ab, der sich im Dezember 2006 ereignete. Pier schwieg zu den Vorwürfen. Pier wirkt distanziert
Pier wirkte interessiert, machte sich Notizen, schien aber distanziert – sowohl gegenüber den Zeugen, als auch gegenüber seinem mitangeklagten früheren Kollegen.
Termin Am 17. September 2010 wird der Prozess gegen Dr. Arnold Pier am Landgericht Mönchengladbach fortgesetzt. Verhandlungsbeginn ist um 9.15 Uhr.
Inhalt Die Beweisaufnahme im Fall Karola O. wird am 17. September fortgesetzt. Unter anderem wird die Zeugenaussage des ehemaligen Hausarztes der Verstorbenen erwartet.
Der Tod von Karola O. ist der vierte Fall, der in dem Prozess verhandelt wird. Die damals 92-Jährige stürzte am 15. Dezember 2006 in einem Pflegeheim aus ihrem Bett und wurde ins Wegberger Krankenhaus eingeliefert. Dort wurde ein Oberschenkelhalsbruch festgestellt. Trotz ihres hohen Alters und vieler bekannter Vorerkrankungen, unter anderem einer chronischen Blutarmut (Anämie), ist Karola O. am Folgetag um 14.45 Uhr von Arnold Pier und dem mitangeklagten Anästhesisten operiert worden. Besondere Aufmerksamkeit schenkte Richter Lothar Beckers der Tatsache, dass die Operation begonnen wurde, ohne dass zu dem Zeitpunkt bestellte Blutkonserven in der Klinik vorhanden waren.
Der mitangeklagte Klinikarzt verteidigte den OP-Start, indem er darauf hinwies, dass der gemessene Blutfarbstoffwert (Hämoglobin) nicht zwangsläufig eine Bluttransfusion bedingt hätte. Als dann aber während der Operation der Blutdruck von Karola O. stark abfiel, entschied sich der Anästhesist für die Gabe von insgesamt zwei Blutkonserven, um die Patientin zu stabilisieren. Er betonte, dass auch dies nicht zwingend erforderlich gewesen sei.
Nach der mehrstündigen Operation verstarb Karola O. auf der Intensivstation an einem weiteren Kreislaufversagen. Nach den gestrigen Aussagen der damals diensthabenden Stationsschwester, sei es am Bein der Patientin auch zu „relativ starken Nachblutungen“ gekommen. Sie habe außerdem gesehen, dass Dr. Pier während der OP Blutkonserven aus dem Kühlschrank der Intensivstation geholt habe. Die 44-Jährige sei darüber verwundert gewesen, da normalerweise das Stationspersonal die Blutkonserven in den OP liefere.
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