Erkelenz: Radeln in der Fußgängerzone
VON MARIO EMONDS - zuletzt aktualisiert: 03.09.2010Erkelenz (RPO). Was in über 40 Städten in NRW schon länger erlaubt ist, ist es seit gestern auch in Erkelenz: Da gab der Technische Beigeordnete Lurweg den Großteil der Fußgängerzone für Radfahrer frei – erst mal probeweise für drei Monate.
Seit gestern Vormittag brauchen Menschen, die die Erkelenzer Fußgängerzone mit dem Rad befahren, kein schlechtes Gewissen mehr zu haben. Denn Ansgar Lurweg, der Technische Beigeordnete der Stadt, gab am Alten Rathaus den Großteil der Fußgängerzone in einer kleinen Feierstunde zum Radfahren frei. "Mit dem Auto kann der Marktplatz ja seit eh und je angesteuert werden, nun endlich auch mit dem Fahrrad", sagte Lurweg. Ein revolutionärer Schritt sei das aber nicht, versicherte er: "In über 40 Städten in NRW – sowohl in großen als auch in kleinen – ist das schon lange gang und gäbe. Wir ziehen nun nach."
Für die gesamte Fußgängerzone gilt die Neuerung aber nicht. Das Teilstück in Höhe der Bäckerei Lütterforst bis zum Kölner Tor ist davon ausgenommen – also der schlauchförmige Teil der Fußgängerzone. Ein entsprechendes Schild weist dort auf das nach wie vor bestehende Verbot hin. Wie man aus Richtung der Post aber dennoch auf den Marktplatz kommt, ohne vom Rad absteigen zu müssen, erläuterte Lurweg praktischerweise gleich mit: "Einfach ein Stück die Südpromenade rauffahren und dann rechts in die Marktgasse einbiegen. Die führt direkt auf den Markt."
3 bis 7 km/h
Schritt-Tempo Auch wenn große Teile der Fußgängerzone nun ganz "legal" durchradelt werden dürfen: Schnellfahren ist dort natürlich weiter nicht erlaubt. "Richtgeschwindigkeit ist das Schritt-Tempo – also 3 bis 7 km/h", erläutert Polizeikommissar Michael Okuhn.
Vorgeschichte Der Erkelenzer Rat fasste 2008 den Grundsatz-Beschluss, die Stadt fahrradfreundlicher zu machen – diese Maßnahme ist dazu ein weiterer Schritt.
Zeitliche Einschränkung
Doch nicht nur räumlich, sondern auch zeitlich ist die Neuerung mit einer Einschränkung versehen: Die Regelung gilt probeweise erst einmal nur für die nächsten drei Monate bis Ende November. "Dann werden wir Bilanz ziehen. In dieser Zeit werden wir mit Sicherheit ein Feedback von den Bürgern bekommen", erklärte Lurweg.
Eingebettet ist die Neuerung in das Projekt "Fahrradfreundliche Stadt", das die Stadt in Zusammenarbeit mit dem gleichlautenden Arbeitskreis schon seit zwei Jahren vorantreibt – als praktische Umsetzung des Verkehrsentwicklungsplans. "Die Öffnung großer Teile der Fußgängerzone für Radfahrer ist ein weiterer Schritt in diese Richtung", freute sich Nicole Stoffels vom Stadtmarketing Erkelenz.
Gegenseitige Rücksichtnahme von Radfahrern und Fußgängern ist dabei zwingend erforderlich. "Im Zweifelsfall sollte der Radfahrer weiterhin absteigen", empfahl Polizeikommissar Michael Okuhn.
Die Neuerung ist nicht die erste Maßnahme, die in Erkelenz in punkto Radfahren der "Legalisierung" von bislang Verbotenem dient. So dürfen Radfahrer seit November vergangenen Jahres die Brückstraße von der Nordpromenade bis zur Anton-Heinen-Straße ganz offiziell entgegen der Einbahnstraßen-Richtung befahren. "Ab jetzt ist legalisiert, was ohnehin schon praktiziert wird", hatte damals Bürgermeister Peter Jansen dazu treffend festgestellt. Wäre er gestern vor Ort gewesen, hätte er diese Worte wiederholen können.
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