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Erkelenzer Land: Schulen ahnden Alkohol an Karneval

zuletzt aktualisiert: 11.02.2012

Erkelenzer Land (RP). Die Arbeitsgruppe Jugendschutz im Kreis Heinsberg appelliert vor den Karnevalstagen an die besondere Verantwortung der Erwachsenen, die Bestimmungen des Jugendschutzes einzuhalten und keinen Alkohol an Kinder und Jugendliche abzugeben. In diesem Jahr werden an allen Schulen in Wegberg und Erkelenz sowie am Gymnasium in Hückelhoven erstmals Elternbriefe herausgegeben, in denen die Eltern darauf hingewiesen werden, dass der Konsum von Alkohol sowie das Mitführen von alkoholischen Getränken laut Schulgesetz für alle Jahrgangsstufen strikt verboten ist.

"Die Schulen behalten sich vor, gegen alle Schüler, die gegen das Verbot verstoßen, disziplinarische Maßnahmen zu ergreifen", teilt die Kreisverwaltung mit. "Eltern, deren Kinder alkoholisiert angetroffen werden – dies gilt auch für Oberstufenschüler –, werden dazu aufgefordert, ihre Kinder von der Schule abzuholen."

Kontrollen am Johannismarkt

In Erkelenz gibt es außerdem erstmals an den Eingängen zum Johannismarkt, auf dem sich jährlich an Altweiber viele auch junge Menschen zum Feiern treffen, Kontrollen. Ziel der Stadt Erkelenz ist es, die Anzahl der alkoholisierten Minderjährigen zu reduzieren, die unter anderem in Krankenhäuser eingeliefert werden müssen. Im vergangenen Jahr waren es 24. Hausbesuche von Sozialarbeitern bei Jugendlichen, die Altweiber mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus gebracht werden, gehören in Erkelenz ebenfalls zu den Maßnahmen, um den Alkoholkonsum in den Griff zu bekommen (die RP berichtete).

Die Arbeitsgruppe Jugendschutz im Kreis Heinsberg weist alle Verantwortlichen, Veranstalter, Wirte sowie Verkaufsstellen von Alkohol auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hin. Die Abgabe von Alkohol an Kinder und Jugendliche ist in Paragraf 9 des Jugendschutzgesetzes geregelt. Generell dürfen alkoholische Getränke, die Branntwein enthalten, an Jugendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben werden. Ebenso ist ihnen der Verzehr nicht erlaubt. Zu diesen Alkoholika gehören Schnaps, Likör, Mixgetränke wie Lemon-Wodka oder Cola-Rum sowie Alcopops. Der Verzehr und die Abgabe aller alkoholischen Getränke an unter 16-Jährige sind untersagt.

Quelle: RP


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