Heinsberg: "So einer muss weggesperrt werden"
VON STEFAN CLAASSEN - zuletzt aktualisiert: 13.01.2010 - 07:23Heinsberg (RPO). Seit mehr als 300 Tagen protestieren Anwohner gegen den in Heinsberg lebenden Sexualstraftäter Karl D. Heute will der Bundesgerichtshof verkünden, ob D. in Sicherungsverwahrung genommen wird. Aber auch wenn er in Freiheit bleibt, wollen die Anwohner nicht aufgeben.
Die kleine Gruppe, die bei Minustemperaturen frierend am Bahnübergang steht, fällt kaum auf – wären da nicht die beiden Streifenwagen, die in der Nähe parken. In dem Bereich von Heinsberg sind bei Dunkelheit normalerweise nur wenige Menschen auf den Straßen unterwegs – erst recht nicht bei solcher Kälte und so viel Schneefall wie derzeit.
Die zehn Männer und Frauen am Bahnübergang trotzen den Minustemperaturen auch an diesem Abend: Seit 314 Tagen treffen sie sich bereits an dieser Stelle. Sie liegt nur ein paar Meter von dem Haus entfernt, in dem der entlassene Sexualstraftäter Karl D. bei seinem Bruder wohnt. Karl D. wollen die Demonstranten wieder hinter Gittern sehen. Heute will der Bundesgerichtshof in Karlsruhe sein Urteil darüber verkünden, ob der Sexualstraftäter in Sicherungsverwahrung genommen werden soll.
Der 59-Jährige hat bei zwei Taten insgesamt drei Mädchen vergewaltigt und gequält. Dafür musste er zwei Jahrzehnte ins Gefängnis. Im Februar vergangenen Jahres wurde er entlassen, obwohl Gutachten eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit bescheinigten. Das zuständige Landgericht in München hatte keine nachträgliche Sicherungsverwahrung angeordnet, weil dazu seiner Ansicht nach die gesetzlichen Grundlagen fehlten. Gegen diese Entscheidung hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, zu der heute der Bundesgerichtshof die Entscheidung bekanntgibt.
Gleich nach seiner Entlassung zog Karl D. zu seinem Bruder in einen kleinen Ort bei Heinsberg. Seitdem lässt Landrat Stephan Pusch den Mann rund um die Uhr bewachen. Hunderte Demonstranten protestierten anfangs gegen die Freilassung des früheren Straftäters. Die rechte Szene versuchte, den Fall für ihre Zwecke auszunutzen, stieß damit aber nicht nur auf den Widerstand der Polizei, sondern auch auf den der Bevölkerung.
Heute, über 300 Tage nach den ersten Demonstrationen, die von Hundertschaften der Polizei begleitet wurden, ist aus der täglichen Demo eher eine Mahnwache geworden. Was treibt die Menschen dazu, sich Tag für Tag von 18 bis 20 Uhr bei sengender Hitze oder bitterer Kälte vor dem Haus zu treffen, um ihrer Forderung "Kinderschänder raus" Nachdruck zu verleihen? "Das kann nicht sein, dass so einer frei rumläuft.
Der Staat kümmert sich um jeden Gartenzaun, aber hier unternimmt er nichts", sagt Thomas Brauckmann. Er ist der Sprecher der Demonstranten und fordert, in einem Fall wie Karl D. das Recht des Einzelnen gesetzlich so zu beschneiden, dass der Schutz der Gemeinschaft gewährleistet ist. "Was glauben Sie, was der macht, wenn er Langeweile hat?", fragt Brauckmann und bringt es auf den Punkt: "So einer muss weggesperrt werden."
Hinter der Entscheidung des Landrats, Karl D. rund um die Uhr observieren zu lassen, stehen die Demonstranten – obwohl die lückenlose Überwachung schier unmöglich sei. "Wenn die beiden Brüder sich mit dem Fahrrad auf den Weg machen, radeln zwei Polizisten hinter, gehen die beiden spazieren, ist ebenfalls Polizei dabei", sagen sie. Aber: Die Observation sei nicht immer erfolgreich. Bei etwa einem Drittel ihrer Spritztouren schüttelten die beiden Brüder ihre "Bewacher" ab.
Zwischen den Demonstranten und den Brüdern kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen, sagt Jürgen Krichel, Vater von drei Teenagern: "Hier herrscht Faustrecht", sagt der Dorfbewohner und wirft dem Bruder des ehemaligen Straftäters vor, häufig aus der Haut zu fahren. Erst vor wenigen Tagen, so schildern die Demonstranten, habe Helmut D. jemanden mit einer Eisenstange bedroht. Dieses "Faustrecht" sei auch ein Grund für die geringe Beteiligung der Dorfbewohner an der Demonstration: "Die haben Angst."
Thomas Brauckmann und drei weitere Demonstranten wollen heute in Karlsruhe dabei sein, wenn der Bundesgerichtshof sein Urteil verkündet. Und wenn Karl D. danach nicht wieder hinter Gittern muss? "Wir bleiben hier", sagt Thomas Brauckmann, "wir passen auf ihn auf."
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