Kreis Heinsberg: Urteil zu Karl D. rückt näher
VON STEFAN CLAASSEN - zuletzt aktualisiert: 23.04.2009Kreis Heinsberg (RPO). In das Gerichtsverfahren, das klären soll, ob der Sexualstraftäter Karl D. auf freiem Fuß bleibt, ist Bewegung gekommen.
Das Landgericht München hatte vor gut sieben Wochen den Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine nachträgliche Sicherungsverwahrung zurückgewiesen. Gleichzeitig wurde der Unterbringungsbefehl gegen Karl D. aufgehoben – er ist seitdem frei und wohnt bei seinem Bruder in Heinsberg.
Was die Justiz derzeit beschäftigt, erfordert einen Blick zurück: Der Sexualstraftäter hatte seine Haftstrafe bereits vor einem knappen Jahr abgesessen, kam aber nicht frei, weil die Staatsanwaltschaft die nachträgliche Sicherungsverwahrung beantragt hatte. Daraufhin wurde der so genannte Unterbringungsbefehl ausgesprochen: Karl D. blieb in Haft, bis über seine nachträgliche Sicherungsverwahrung entschieden war, die letztlich abgelehnt wurde.
Gegen die gleichzeitig ausgesprochene Aufhebung des Unterbringungsbefehls hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt, über die das Oberlandesgericht München entscheidet. Wie dessen Pressestelle gestern erklärte, liegt dort nun die Urteilsbegründung des Landgerichts zur Ablehnung der Sicherungsverwahrung vor. Jetzt haben Staatsanwaltschaft und der Verteidiger von Karl D. bis nächsten Dienstag Zeit, sich dazu zu äußern. Sollten dem Oberlandesgericht diese Grundlagen reichen, kann es ein Urteil fällen, also einen erneuten Unterbringungsbefehl aussprechen oder eben nicht.
Es entscheidet nicht über die Sicherungsverwahrung. Gegen deren Ablehnung hat die Staatsanwaltschaft Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.
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