Erkelenz: Vorsicht, Schüler!
VON DER REDAKTION - zuletzt aktualisiert: 02.09.2010Erkelenz (RPO). Das neue Schuljahr hat begonnen. Das heißt für Autofahrer, an Schulen und Haltestellen äußerst vorsichtig zu sein. Die RP zeigt, wo im Erkelenzer Land das besonders nötig ist und worauf Schüler dort achten sollten.
Nirgendwo in der Region ballen sich so viele große Schulen wie an der Krefelder Straße in Erkelenz – verbunden mit besonderen Gefahrenstellen. Auf Bitte der Rheinischen Post haben Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt einige Gefahrenstellen exemplarisch beschrieben und liefern Verhaltenstipps für Schüler und Erwachsene.
Konfliktsituationen auf Radweg
Als Problemstelle nennt die Stadt den getrennten Fuß-/Radweg an der Krefelder Straße auf dem Abschnitt zwischen Antwerpener Straße und Erka-Halle. Hierbei handelt es sich um einen richtungsgebundenen, getrennten Fuß- und Radweg, der von Radfahrern nur in Fahrtrichtung Antwerpener Straße benutzt werden darf. "Tatsächlich wird dieser Radweg morgens vor Schulbeginn von einer Vielzahl von Schülern mit dem Fahrrad in entgegengesetzter Richtung befahren. Hierdurch kommt es nicht nur auf dem Radweg zu Konfliktsituationen mit entgegenkommendem Radverkehr", sagt Thomas Rolfs vom Ordnungsamt der Stadt. Insbesondere an Straßeneinmündungen sieht Rolfs gefährliche Situationen, da Autofahrer nicht zwangsläufig mit Radfahrern aus der falschen Richtung rechnen.
Gefahr: Pkw der Eltern
Klassiker Für Polizei und alle Kommunen sind die Unfallgefahren und Parkverstöße durch Autos der Eltern an Schulen ständiges Ärgernis. Der Rat an die Eltern lautet: Kinder, sofern der Schulweg zu Fuß, per Rad oder Schulbus zumutbar ist, nicht mit dem Wagen zur Schule bringen.
Drängeln Eltern sollten ihre Kinder auch auf die Gefahren durch Drängeln und Schieben an den Bushaltestellen hinweisen. Auf keinen Fall sollten Wartende die Fahrbahn für den Bus betreten, sagen Polizei und Ordnungsämter.
Seit diesem Jahr wird die Einmündung Krefelder Straße/Schulring als Unfallschwerpunkt geführt. Maßnahmen zum Schutz der Radfahrer hat die Stadt kürzlich schon umgesetzt (die RP berichtete). Das Ordnungsamt weist noch einmal darauf hin, dass richtungsgebundene Radwege nur in der gekennzeichneten Richtung befahren werden dürfen. Die Kennzeichnung ergibt sich aus den blauen Radwegeschildern. Die Schilder müssen aus Fahrtrichtung zu erkennen sein. Für den genannten Teilabschnitt der Krefelder Straße bedeutet dies, dass auf dem Weg zu den Schulen nur der rechte Radweg auf der zum Stadion liegenden Seite benutzt werden darf. Die sicherste Querungsmöglichkeit zur Seite der weiterführenden Schulen biete der Ampelübergang am zentralen Busbahnhof, sagt Thomas Rolfs.
Dem Ordnungsamt ist auch das Verhalten von Verkehrsteilnehmern an Fußgängerüberwegen, den sogenannten Zebrastreifen, etwa an Nordpromenade, Roermonder Straße und Krefelder Straße, ein Dorn im Auge. Rolfs weist darauf hin, dass Autos den Fußgängern an Zebrastreifen das Überqueren ermöglichen müssen. So dürfen Kraftfahrzeuge nur mit mäßiger Geschwindigkeit an Fußgängerüberwege heranfahren und müssen notfalls warten. Die gesetzliche Vorrangregelung gelte freilich nicht für Radfahrer. "Der Fußgängerüberweg darf zwar mit dem Fahrrad befahren werden, Radfahrer haben aber keinen Vorrang", sagt der Fachmann. Rolfs: "Nur Radfahrer, die ihr Fahrrad schieben, gelten in dieser Situation als Fußgänger."
Zebrastreifen als Gefahrenpunkte
Generell sollten Fußgänger dennoch mit der nötigen Vorsicht Zebrastreifen benutzen. "Vor dem Überqueren sollten sie sich vergewissern, dass sie von dem herannahenden Autofahrer erkannt wurden und dieser auch anhält", rät Rolfs. Frage des Tages
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