Jüchen Das Aus für die Solargenossenschaft

Jüchen · Die geplante Bürgersolargenossenschaft ist am Ende. Vorerst wird es keine Solaranlagen auf den Dächern der Gemeinde geben. Die Projektpartner, neben der Gemeinde die NEW Re und die Raiffeisenbank, sagten die Unterschrift unter das Projekt ab.

 Strom aus Sonnenlicht wird es in Jüchen wohl nicht geben: Die Bundesregierung kürzt die Förderung,

Strom aus Sonnenlicht wird es in Jüchen wohl nicht geben: Die Bundesregierung kürzt die Förderung,

Foto: KN

Am Samstag um 9 Uhr sollte die Bürgersolargenossenschaft, in der Jüchener Anwohner Anteile zeichnen und damit eine garantierte Rendite verdienen können sollten, gegründet werden. Doch dazu kommt es nicht, weil die Bundesregierung die Förderung für Solaranlagen bereits zum 1. April und nicht erst zum 1. Juli kürzen will. Die Anlage kann aber nicht bis April in Betrieb gehen, mit der neuen Förderung wird sie aber unrentabel.

Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler plant, die Zuschüsse für Photovoltaikanlagen auf Dächern um 20 Prozent zu kürzen, die für Freiflächenanlagen sogar um 30 Prozent. "Wenn das beschlossen wird, werden die Anlagen der Bürgersolargenossenschaft nicht gebaut werden können", sagte ein Insider unserer Zeitung. Gestern Abend erklärte Bürgermeister Harald Zillikens geladen: "Damit ist die Bürgersolaranlage tot. Das war's erstmal mit der Anlage. Vielen Dank nach Berlin."

Die NEW Re, eine Tochter des Mönchengladbacher Versorgers NEW (früher NVV), wollte in Jüchen gemeinsam mit der Gemeinde und der Raiffeisenbank Grevenbroich auf sechs Gemeindedächern Photovltaikanlagen bauen. Geplant waren Anlagen auf den Dächern der Grundschule In den Weiden, der Realschule, der Sporthalle Stadionstraße, des Rathauses, der Peter-Giesen-Halle und des Schwimmbades an der Gartenstraße. Unter Umständen hätte auch das Dach der neuen Dreifachsporthalle in Gierath mit einer Solaranlage bebaut werden können.

Die Anlagen hätten mehr als 284 Kilowatt Strom erzeugt. Die Planung sah ein Investitionsvolumen von rund 450 000 Euro vor, davon sollten rund 90 000 Euro von Jüchener Bürger in Form von gezeichneten Genossenschaftsanteilen kommen. Dafür sollte es eine garantierte Rendite von mehr als fünf Prozent geben — ermöglicht durch die auf 20 Jahre festgeschriebene Einspeisevergütung vom Bund. Voraussetzung ist, dass die Anlage bis zum Stichtag der Kürzung auch in Betrieb ist.

Der neue Beschluss macht die Berechnungen nun zur Makulatur. Denn durch die Kürzung von 20 Prozent sinkt die Einspeisevergütung von 23,25 Cent pro Kilowattstunde auf 18,6 Cent — die Anlage ließe sich damit kaum noch wirtschaftlich betreiben. "Der Betrieb ist so nicht darstellbar", hieß es bei der NEW Re.

(RP)
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