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Kreis Viersen: Die Eltern sind Vorbild

zuletzt aktualisiert: 24.01.2008

Kreis Viersen (RPO). Jugendschutzbeauftragte Silvia Buske über die Gefahr, dass Jugendliche an Karneval mehr Alkohol trinken als gut für sie ist. Das zeigt die Erfahrung aus den letzten Jahren.

<P>Greifen häufig zur Flasche: Frauen in Führungspositionen.  Foto: RPO
<P>Greifen häufig zur Flasche: Frauen in Führungspositionen. Foto: RPO

Das Jugendamt des Kreises Viersen hat deshalb erneut eine Kampagne gegen Alkoholmissbrauch gestartet. Darüber sprach RP-Redakteurin Thea Elbertz mit Silvia Buske, verantwortlich für den Jugendschutz beim Jugendamt des Kreises Viersen.

Was sieht ihre Kampagne vor?

Buske Mit zahlreichen Aktionen wollen wir auf die Gefahren von Alkohol und Nikotin aufmerksam machen. Alle weiterführenden Schulen im Kreis Viersen haben vom Jugendamt einen Elternbrief zum Jugendschutz an Karneval erhalten. Die Schulen sollen den Brief an ihre Schüler verteilen, die Eltern auf einem Abschnitt die erhaltenen Informationen mit einer Unterschrift bestätigen.

Info

Jugendschutz

Die Jugendschutzbestimmungen:

Keine Spirituosen an Jugendliche unter 18 Jahren, auch keine Liköre.

Keine Abgabe von Alkopops unter 18 Jahren.

Wein, Bier und deren Mixgetränke dürfen erst ab 16 Jahren erworben und konsumiert werden.

Tabakwaren dürfen an Jugendliche unter 18 Jahren nicht verkauft werden.

www.kreis-viersen.de

Was steht in dem Schreiben?

Buske Unter dem Motto ,Gemeinsam vorbeugen’ wird in dem Brief an die Verantwortung der Eltern appelliert, gerade an den Karnevalstagen darauf zu achten, wohin ihre Kinder gehen, mit wem sie sich treffen und welche Getränke sie mitnehmen. Eltern sind Vorbild, sie sollten unbedingt auch auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen achten. Nicht nur die Abgabe von Alkohol ist verboten, untersagt ist es auch, den Verzehr zu gestatten und zu fördern. Bußgelder bis 1000 Euro können verhängt werden.

Sie wenden sich also in erster Linie an die Eltern. Reicht das aus?

Buske Einen Brief mit den jugendschutzrechtlichen Hinweisen erhalten auch Einzelhändler, Kioske, Tankstellen, Gaststätten und Karnevalsvereine. Sie werden aufgefordert, sich im Zweifel immer einen Ausweis zeigen zu lassen und den Verkauf von Alkohol gegebenenfalls zu verweigern.

Diese vorbeugenden Maßnahmen sind gut und schön. Es gibt aber doch sicher auch Kontrollen.

Buske Das Ordnungsamt, die Polizei und die Suchtberatungsstelle werden wieder gemeinsame Jugendschutzkontrollen durchführen. Zu ihrer Unterstützung gibt es an Altweiber bis 20 Uhr eine zentrale Rufbereitschaft im Kreishaus.

Was passiert, wenn betrunkene junge Leute ermittelt werden?

Buske Wird ein Jugendlicher alkoholisiert aufgegriffen, benachrichtigen wir die Eltern, die ihr Kind dann abholen müssen. Gleichzeitig machen die Mitarbeiter auf Hilfsangebote wie beispielsweise Sozialer Dienst oder Suchtberatung aufmerksam. Können die Mitarbeiter keinen Erziehungsberechtigten erreichen, werden die Jugendlichen auf Kosten der Eltern nach Hause oder in die pädagogische Ambulanz gebracht.

Am Aschermittwoch ist alles vorbei, heißt es. Ein Problem mit Alkohol aber nicht. Was tun Sie da?

Buske Für alle Jugendlichen und ihre Eltern findet am Aschermittwoch, 6. Februar, in der Suchtberatungsstelle in Dülken, Kreuzherrenstraße 17 bis 19, von 14 bis 17 Uhr, eine ,Katersprechstunde’ statt. Viele Eltern fallen aus allen Wolken, wenn ihre Kinder alkoholisiert aufgegriffen werden und sind froh über unsere Hilfsangebote. Die Folgen von übermäßigem Alkoholkonsum können dramatisch sein, denn Gehirn und Organismus sind noch in der Entwicklung. Und sicher möchte niemand Rosenmontag auf der Intensivstation verbringen.

Weitere Informationen zu diesem Thema gibt es beim Jugendamt des Kreises Viersen unter der Telefonnummer 02162-391868.

Quelle: RP

 
 
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