Kempen: Ein teurer „Spaß“: Amokdrohung
zuletzt aktualisiert: 18.12.2007Kempen (RPO). Die Zeichen stehen auf Alarm. Nicht nur der Beinahe-Amoklauf in Köln sorgt auch im Kreis Viersen für eine Sicherheitsdiskussion. Kriminalhauptkommissarin Antje Heymanns: „Ein Problem sind die Trittbrettfahrer.“
Wie sieht es aus mit Amokandrohungen?
Heymanns Die Fälle von angeblichen oder tatsächlichen Amokandrohungen an Schulen häufen sich. Dies ist ein Zeichen für eine gestiegene Sensibilität und damit verbunden für eine erhöhte Anzeigebereitschaft, was die Kreispolizeibehörde ausdrücklich begrüßt. Natürlich ist dies auch ein Zeichen von verstärkter Aktivität der „Trittbrettfahrer“, was sehr bedauerlich ist.
Was geschieht in so einem Fall?
Heymanns Bei einer Gefahrenanalyse solcher Amokdrohungen erfolgt eine Bewertung in enger Kooperation mit der betroffenen Schule. Die Polizei bittet daher jeden, der auf welchem Wege auch immer darüber Kenntnis erhält, dass eine Amokandrohung ausgesprochen, geschrieben oder im Internet publiziert wurde, diese Beobachtung unverzüglich der Polizei oder der Schule zu melden.
Amok
Extremsituation Amok (malaiisch: meng-âmok, in blinder Wut angreifen und töten) ist eine psychische Extremsituation, die durch Unzurechnungsfähigkeit und absolute Gewaltbereitschaft gekennzeichnet ist.
Täter Oft spielen vor einem Amoklauf mehrere Faktoren eine Rolle. Dabei sind sie nicht unmittelbar direkt vor dem Ereignis gelegen, sondern können bereits längere Zeit bestehen. Die Täter sind meist Männer mit aggressions- und konfliktgehemmter Persönlichkeit.
Wie geht es dann weiter?
Heymanns Wenn die Polizei Kenntnis von einer Amokdrohung hat, werden alle erforderlichen Ermittlungen aufgenommen, um die Gefahr zu bewerten und so eine angedrohte Straftat zu verhindern. Die Palette der polizeilichen Möglichkeiten ist dabei sehr groß. In den Fällen, in denen der Verursacher der Drohung bekannt ist oder im Zuge der Ermittlungen bekannt wird, ist die Gefahrenbewertung beziehungsweise die Entscheidung, welche Gefahren abwehrenden oder strafprozessualen Maßnahmen erforderlich sind, naturgemäß schneller und verlässlicher als bei Drohungen, deren Verursacher noch nicht bekannt sind.
Wie kann die Polizei die Gefahr einschätzen?
Heymanns Sobald die Polizei in Zusammenarbeit mit der Schule oder nach den entsprechenden Maß-nahmen beim Verursacher und in Gesprächen mit Mitschülern und Eltern oder anderen Auskunftspersonen eine verlässliche Gefahreneinschätzung vornehmen kann, richtet sie ihre weiteren Maßnahmen unter dem obersten Gebot „Sicherheit“ danach aus: Kommt die Polizei zu dem Schluss, dass die durchgeführten Ermittlungen keine konkrete Gefahr erkennen lassen, das heißt nach menschlichem Ermessen keine Amoktat konkret geplant ist, wird sie auch keine weiteren Gefahren abwehrenden Maßnahmen wie Durchsuchung der Schule, Evakuierung der Schule oder die Empfehlung für eine Schulschließung ergreifen. Diese Bewertung teilt die Polizei den Verantwortlichen der Schule mit, die dann ihrerseits abschließend entscheiden müssen.
Sind die Verantwortlichen in einer Schule damit nicht überfordert?
Heymanns Nein. Wenn die Polizei einer Schule die Entscheidung überlässt, ob und welche weiteren Maßnahmen sie trifft, ist das immer ein Indiz dafür, dass die Ermittlungen keinen Hinweis auf eine konkrete Gefährdung ergeben haben.
Wie sieht es mit der Strafverfolgung aus?
Heymanns Neben der Gefahrenabwehr wird die Polizei in Fällen von Amokdrohungen natürlich ebenfalls strafverfolgend tätig. Eine Amokdrohung, von der die Polizei Kenntnis erhält, führt zu einer Strafanzeige. Die Aufklärungsquote ist sehr hoch. Trittbrettfahrer seien entsprechend gewarnt: Amokandrohungen sind kein Scherz, sondern eine Straftat, die weitreichende Folgen für den Verursacher haben kann. Der Versuch, damit einen Tag schulfrei zu erzwingen, ist teuer: Neben der drohenden Strafe der Justiz wird der Einsatz der Polizei in Rechnung gestellt.
Und wenn einer einen solchen Fehler gemacht hat?
Heymanns Hat jemand „aus Spaß“ im Internet, gegenüber Freunden oder auf andere Weise eine Amokdrohung ausgesprochen, dann sollte er sich schnellstmöglich besinnen und dies einem Vertrauenslehrer oder den Eltern beichten, bevor es zu teuren Polizeieinsätzen kommt.
Wer ist der richtige Ansprechpartner?
Heymanns Bei Fragen oder Unsicherheiten im Bezug auf eine Amokandrohung können sich Eltern oder Schüler jederzeit mit der Kreispolizeibehörde Viersen unter der Rufnummer 02162 377-0 in Verbindung setzen.
Das Gespräch führte RP-Redakteur Joachim Nießen
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