Stadt Kempen Pfarre ist für Gemeinderäte

Stadt Kempen · Der Pfarrgemeinderat der Kempener Propsteipfarre ist dafür, parallel zu den Wahlen zum Rat der Gemeinschaften der Gemeinden auch Wahlen zu Gemeinderäten abzuhalten. Ein Entwurf des Bistums sieht diese Möglichkeit vor.

 Am 17. September 2009 unterzeichneten in der Kempener Kirche St. Josef Vertreter der Gemeinden der GdG Kempen-Tönisvorst den GdG-Vertrag. Nun sollen die Pfarrgemeinderäte über einen Entwurf einer Satzung für den GdG-Rat beraten, den das Bistum vorgelegt hat.

Am 17. September 2009 unterzeichneten in der Kempener Kirche St. Josef Vertreter der Gemeinden der GdG Kempen-Tönisvorst den GdG-Vertrag. Nun sollen die Pfarrgemeinderäte über einen Entwurf einer Satzung für den GdG-Rat beraten, den das Bistum vorgelegt hat.

Foto: Kaiser

Ende 2013 soll es in den Gemeinden im Bistum Aachen ein neues Gremium geben: den Rat der Gemeinschaften der Gemeinden (GdG). Der GdG-Rat soll die derzeit bestehenden Pfarrgemeinderäte ablösen. In diesen Gremien gestalten gewählte Katholiken als Laienvertreter das kirchliche Leben in ihren Pfarreien mit. Das Bistum Aachen hat nun den Pfarrgemeinderäten im Bistum den Entwurf einer Satzung für den GdG-Rat geschickt, Der Pfarrgemeinderat der Propsteipfarre hat sich dafür ausgesprochen: Wenn es GdG-Ratswahlen gibt, soll es parallel dazu in den drei Alt- Kempener Gemeinden Christ König, St. Josef und St. Mariae Geburt Gemeinderatswahlen geben. Diese Möglichkeit sehen Entwürfe des Bistums ausdrücklich vor.

Bei den kontroversen Debatten in den Pfarren des Bistums Aachen im Vorfeld der Bildung von Gemeinschaften der Gemeinden und Fusionen von Pfarren zum 1. Januar 2010 hatten Vertreter einst selbstständiger Pfarren immer angemahnt: Auch in den Gemeinden einer GdG oder fusionierten Pfarre müsse es gewählte Gremien geben. Dieser Forderung tragen die Entwürfe einer Ordnung für Gemeinderäte und einer Satzung für den GdG-Rat Rechnung. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit Mitarbeitern des Diözesanrates der Katholiken und des Generalvikariates hat die Entwürfe erarbeitet. Bischof Heinrich Mussinghoff hat sie allen Pfarrgemeinderäten zur Stellungnahme vorgelegt. Bis Ende Mai soll die Beratung abgeschlossen sein.

Ralph Hövel, Vorsitzender des GdG-Rates der GdG Kempen-Tönisvorst, geht davon aus, dass alle Gemeinden innerhalb der GdG eigene Gemeinderäte wählen werden. "Das ist meine persönliche Meinung", sagt Hövel, der auch dem Pfarrgemeinderat der Kempener Propsteipfarre angehört. Der GdG-Rat habe noch nicht über den Satzungsentwurf beraten.

Der Entwurf sieht auch zwei Alternativen für die Wahl des GdG-Rates vor. Entweder kann eine gemeinsame Wahlliste aller Kandidaten für die GdG gebildet werden, oder die gemeinsame Liste wird nach Wahlbezirken gegliedert. Auf Grundlage einer dieser Varianten wird Bischof Mussinghoff nach Abschluss der Beratungen die Wahlordnung für den GdG-Rat erlassen.

Hövel glaubt, dass sich die Vertreter der Gemeinden im GdG-Rat Kempen-Tönisvorst dafür aussprechen werden, dass für die Wahl eine nach Wahlbezirken gegliederte gemeinsame Liste erstellt wird. Eine gemeinsame Liste mache in den Gemeinschaften der Gemeinden einen Sinn, in denen die GdG als fusionierte Pfarrei von ehemals selbstständigen Pfarren verfasst sei. Für den Raum Kempen-Tönisvorst halte er die Bildung einer gemeinsame Liste nicht für praktikabel. Frage des Tages

(RP)
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