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Stadt Kempen: Probleme bei getrennter Trägerschaft

zuletzt aktualisiert: 07.08.2009

Stadt Kempen (RPO). Anstellungs- und Betriebsträgerschaften von Einrichtungen wie Kindertagesstätten getrennt zu übertragen, wirft nach Einschätzung des Bistums Aachen vor allem rechtliche Probleme auf. Das sagt Karl Kampermann, der Personalchef der Diözese. Er leitet die Arbeitsgruppe, die sich im Generalvikariat des Bistums Aachen mit der Frage nach Trägerverbünden für Kinderertageseinrichtungen befasst.

Arbeitnehmerüberlassung

Wenn eine Pfarre die Betriebsträgerschaft für ihre Kindertagesstätte behalte, müsse der kleine Kirchengemeindeverband (KGV), der für das Personal die Anstellungsträgerschaft habe, das Personal dem Betriebsträger überlassen, erläutert Kampermann auf Anfrage dieser Zeitung. Diese so genannte Arbeitnehmerüberlassung sei ein rechtlich schwieriges Feld.

Auch mit dem Zuschuss des Landes werde es bei einer getrennten Übertragung von Anstellungs- und Betriebsträgerschaft schwierig. Diese nach einer pro Kind berechneten Pauschale bekomme der Betriebsträger. Im von St.Hubert angestrebten, aber nicht genehmigungsfähigen Falle, sei das die Pfarre St.Hubertus. Diese müsse dann die Landesmittel aufteilen nach Sach- und Personalkosten und die Gelder fürs Personal dem KGV überlassen, weil er auch nach dem Willen des Kirchenvorstandes von St.Hubertus die Anstellungsträgerschaft für das Personal bekomme. Es sei rechtlich fraglich, auf welcher Grundlage das geschehe.

Entscheidung des Bischofs steht

Daher habe der Bischof entschieden, nur die gleichzeitige Übertragung von Anstellungs- und Betriebsträgerschaften für Kitas zu genehmigen. Daran werde nicht gerüttelt, unterstreicht Kampermann. Bernd Wolters bestärkt ihn: "Wir reden im Bistum Aachen von rund 300 katholischen Kindertagesstätten. Alle Pfarren übertragen diese Einrichtung auf einen kleinen oder großen KGV oder bringen sie in die fusionierte Pfarrei ein. Warum sollte es für St. Hubert eine begründete Ausnahme geben?"

Quelle: RP

 
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