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Kempen: Rosenmontagszug: Betrinken verboten

VON SEBASTIAN DALKOWSKI - zuletzt aktualisiert: 04.02.2010 - 12:49

Kempen (RPO). Stärker als 2007 wollen Polizei- und Ordnungsamt beim Rosenmontagszug in Kempen auf alkoholisierte Jugendliche achten. Betrunkene werden ins Jugendzentrum "Campus" gebracht. Auch das Jugendamt ist vor Ort.

Wenn der Rosenmontagszug am 15. Februar durch Kempen zieht, wollen die Behörden auf alkoholisierte Jugendliche achten.  Foto: AP, AP
Wenn der Rosenmontagszug am 15. Februar durch Kempen zieht, wollen die Behörden auf alkoholisierte Jugendliche achten. Foto: AP, AP

Heinz Börsch, Präsident des Kempener Karnevals-Verein (KKV), klingt entschlossen: "Wenn Teilnehmer des Rosenmontagszuges es mit dem Alkohol übertreiben, wird der Wagen oder die Fußgruppe aus dem Verkehr gezogen." Das gilt auch und besonders bei stark alkoholisierten Jugendlichen. Der KKV, Veranstalter des nur alle drei Jahre stattfindenden Rosenmontagszuges, hat die Teilnehmer über die Verhaltensregeln informiert. Dazu gehört es, verantwortlich mit Schnaps und Bier umzugehen, auch um Vorbild für die Jugend zu sein. Beim vergangenen Karnevalszug 2007 sei auf zwei Wagen ziemlich viel Alkohol konsumiert worden, sagt Börsch. Die seien damals verwarnt worden.

Info

Was ist erlaubt?

Unter 16 Jahren Diese Jugendlichen dürfen in der Öffentlichkeit keinen Alkohol zu sich nehmen. Er darf ihnen auch nicht verkauft oder weitergegeben werden.

Ab 16 Jahren Dann ist ihnen der Konsum von Bier, Wein und Sekt gestattet.

18 Jahre Mit Erreichen der Volljährigkeit ist auch der Genuss von Hochprozentigem wie Schnaps und Whiskey erlaubt.

Gerade an Karneval übertreiben es auch Jugendliche häufig mit dem Alkohol beziehungsweise trinken ihn, obwohl sie es nicht dürften. Noch stärker als beim Karnevalszug in Kempen vor drei Jahren wollen deshalb Polizei und Ordnungsamt vor Ort vertreten sein und Jugendliche kontrollieren. "Wir wollen, dass sich der Alkoholkonsum weiter im Rahmen hält", sagt Christoph Dellmans, Pressesprecher der Stadt.

Erwischen Ordnungsamt oder Polizei Jugendliche mit Alkohol, den sie laut Gesetz nicht trinken dürfen, müssen sie die Flaschen abgeben oder vor den Augen der Ordnungshüter ausschütten. Neu ist, dass die Polizei bereits am Aufstellplatz des Zuges, Kleinbahnstraße, auf junge Teilnehmer achtet. Sind sie stark alkoholisiert, werden sie, wie auch andere betrunkene Jugendliche, zu einer extra eingerichteten Sammelstelle im Familien- und Jugendzentrum "Campus" am Spülwall gebracht.

Es wird sie in diesem Jahr erstmals geben. Die medizinische Betreuung übernimmt dort das Deutsche Rote Kreuz. Wer nicht ins Krankenhaus gebracht werden muss, soll im Campus den Eltern übergeben werden, sagt Olaf Schmitz, Bereitschaftsleiter des DRK Kempen. Er hält die Sammelstelle für sinnvoll und sieht den Alkoholkonsum junger Menschen mit Sorge. "Selbst an St. Martin ist das schon ein Problem", bedauert er. Das Jugendamt nutzt die Karnevalszeit, um auf das Thema Alkohol und Jugendliche hinzuweisen. Mitte Januar bekamen alle Eltern von Fünft- bis Zehntklässlern einen Brief, in dem das Jugendamt auf das Problem aufmerksam macht. Auch dessen Mitarbeiter werden wie Polizei und Ordnungsamt während des Zugs vor Ort sein.

"Gegebenenfalls werden wir dann mit Jugendlichen reden", sagt Jugendpfleger Marc Schneider. "Wir wollen vor allem präventiv tätig sein und sprechen zum Beispiel ältere Jugendliche an, dass sie für jüngere keinen Alkohol kaufen." Wichtig sei auch, dass die Eltern einen verantwortungsbewussten Umgang mit Alkohol vorleben. Einige junge Leute aber erreichen die Mitarbeiter des Jugendamts nur schwer. Schneider weiß: "Wenn wir Partys ohne Alkohol veranstalten, kommen einige Jugendliche genau deshalb nicht."

Quelle: RP

 
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