Stadt Kempen: Sicherheit im Narrentreck
VON NATASCHA BECKER - zuletzt aktualisiert: 27.01.2010Stadt Kempen (RPO). Auch die Narren kommen an einer Überwachung nicht vorbei. Wer gravierende Veränderungen an den Zugwagen vornimmt, der muss das Gefährt vom TÜV prüfen lassen.
Telefon, Fax und Mail standen in den vergangenen Tagen beim Kempener Zugleiter Karl van Stiphout nicht still. Der Anmeldeschluss für den Kempener Rosenmontagszug nähert sich und es hagelt Anmeldungen. "Damit fängt meine Arbeit jetzt erst richtig an", sagt van Stiphout. Nicht nur die Zugaufstellung gilt es zu machen, sondern auch Erklärungen zum Wagenbau, Betriebserlaubnisse und TÜV-Gutachten sind zu prüfen. Denn Sicherheit wird im Rosenmontagszug groß geschrieben.
Wie groß, macht schon die 17 Seiten umfassende Broschüre auf den Internetseiten des Kempener Karnevals Verein klar. "In der Broschüre finden die Teilnehmer alle notwendigen Informationen und eine Beschreibung der Kriterien, die für die Verkehrssicherheit und die Erteilung eines TÜV-Gutachtens notwendig sind", sagt van Stiphout. Rechtsgrundlage für die Teilnahme von Wagen an Karnevalszügen ist das vom Bundesverkehrsministerium im Jahr 2000 herausgegebene Merkblatt mit Vorgaben für die Zulassung von Fahrzeugen in Brauchtumsveranstaltungen.
Der Zug
Aufstellung In Kempen stellt sich der Zug am Rosenmontag ab 10.30 Uhr auf der Otto Schott Straße/Ecke Kleinbahnstraße auf. Zeit Punkt 12.11 Uhr zieht er auf die Thomasstraße.
Größe Bislang hat er die gleiche Größe wie 2007. Mehr als 100 Fußgruppen, Wagen und Musikformationen haben sich bereits angemeldet. Man rechnet mit über 3000 Zugteilnehmern.
Um zu bewerten, ob ein TÜV-Gutachten für einen Anhänger im Karnevalsumzug benötigt wird, muss als erstes geprüft werden, ob eine gültige Betriebserlaubnis vorliegt. Zweitens ist entscheidend, ob an dem Fahrzeug wesentliche Veränderungen vorgenommen wurden. Demnach gilt, wenn eine gültige Betriebserlaubnis vorliegt und keine gravierenden Veränderungen vorgenommen wurden, wird auch kein TÜV-Gutachten benötigt. Ist dem aber nicht so, muss der TÜV ran. Dabei besteht schon die Möglichkeit, den Rohbau abnehmen zu lassen. "Oft ist es ja so, dass die Wagen auf den letzten Drücker fertig werden", weiß van Stiphout. Da ist es einfacher, das Gutachten zu erhalten, wenn die Maße stehen."
Wichtige Dinge sind neben der mindestens ein Meter hohen Brüstung, die Bremsen der Fahrzeuge und die zweiachsige Hänger-Drehkranzbegrenzung, die auf 60 Grad und nicht wie normal auf 90 Grad stehen muss. "Das verhindert eine Schwerpunktverlagerung auf dem Hänger. Stehen alle auf einer Seite, so kann er nicht kippen", erklärt der Zugleiter. Zum TÜV fahren muss allerdings niemand. Für die Abnahme kommen dessen Mitarbeiter raus und nehmen die Wagen vor Ort ab.
Bis jetzt lagen die Kosten für eine Abnahme bei rund 90 Euro. "Die TÜV-Abnahme wird gut angenommen. Schließlich dient sie auch der eigenen Sicherheit und das ist allen klar", betont der Zugleiter. Und dass für die Fahrer der Wagen ein absolutes Alkoholverbot besteht und sie natürlich über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen müssen, versteht sich von selber.
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