Stadt Kempen: Wie Pfarren fusioniert werden
VON CHRISTIAN HEIDRICH - zuletzt aktualisiert: 12.03.2009Stadt Kempen (RPO). Donnerstag gibt der Diözesanpriesterrat sein Votum zur Form der Fusion der drei Alt-Kempener Pfarren ab. Der Bischof muss das Gremium hören, bevor er entscheidet. An die Meinung des Priesterrates ist er nicht gebunden.
Laut Kirchenrecht ist es alleine Sache des Ortsbischofs, Pfarren zu errichten, aufzuheben oder sie zu verändern. Allerdings muss er zuvor den Diözesanpriesterrat hören. Im November vergangenen Jahres hatte Bischof Heinrich Mussinghoff erklärt, dass er die drei Pfarren zum 1. Januar 2010 fusionieren wird. Offen blieb damals, in welcher Form das geschehen soll.
Keine Einigung der Pfarren
Der Bischof bat die Pfarrgemeinden, sich auf eine Fusionsform und eine Pfarrkirche zu einigen. Während sich die Gremien auf die Propsteikirche als Pfarrkirche der fusionierten Pfarre verständigten, erzielten sie über die Form der Fusion keine Einigung. Der Bischof solle entscheiden.
Die möglichen Fusionsformen: Alle drei Pfarren werden aufgelöst, es wird eine neue gebildet. Oder: Es werden zwei Pfarren aufgelöst und zu einer verbleibenden eingepfarrt.
Für die Gremien der Pfarren bedeuten die Alternativen: Bei der Einpfarrung bleibt der Kirchenvorstand bei der Pfarre, die bestehen bleibt, im Amt. Die Kirchenvorstände der "eingepfarrten" Pfarren verlieren mit der Fusion ihr Amt. Bei einer Aufhebung aller Pfarren verlieren alle Kirchenvorstände ihr Amt. Es wird ein neuer Kirchenvorstand für die neue Pfarre gewählt. Für den Pfarrgemeinderat gilt grundsätzlich das gleiche Verfahren. Jedoch kann der Bischof auch bei einer Einpfarrung eine Neuwahl des Pfarrgemeinderates anordnen.
Bezug zu Kempen
Im Priesterrat sitzen u.a. Priester, die durch ihren persönlichen oder beruflichen Lebensweg Beziehungen nach Kempen haben.
Weihbischof Karl Borsch wuchs in St.Hubert auf und besuchte in Kempen das Gymnasium Thomaeum, wo er 1978 Abitur machte.
Manfred von Holtum, der Generalvikar, war von 1972 bis 1984 hauptamtlicher Religionslehrer am Gymnasium Thomaeum in Kempen, Von 1973 bis 1977 Subsidiar an St. Mariä Geburt in Kempen und von 1980 bis 1990 Vikar an der Vikarie St. Josef.
Domkapitular Heiner Schmitz, der als Leiter der Hauptabteilung Pastoralpersonal als ständiger Gast im Priesterrat sitzt, übernahm 1990 das Amt des Pfarradministrators und des Vikars an St. Josef, im November 1991 wurde er dort Pfarrer.
Für die Wahlen zu den Gremien gilt: Der Kirchenvorstand wird mit einer Liste für das gesamte Territorium der neuen Pfarre gewählt. Für die Pfarrgemeinderatswahl kann bei einer Fusion beim ersten Mal nach Ortslisten gewählt werden, analog zur ehemaligen Pfarre.
Das Kirchenvermögen aller drei Pfarreien geht im Falle der wie auch immer gearteten Fusion auf die fusionierte Pfarrei über.
Zweckgebundene Fonds, die es in bislang selbstständigen Pfarreien gibt, müssen ihren Zweck behalten.
In rechtlichen Belangen wird die fusionierte Pfarre Rechtsnachfolgerin mit allen Forderungen und Verbindlichkeiten der ehemals selbstständigen Pfarren. Sie überbnimmt auch sämtliche Gebäude der ehemals selbstständigen Pfarren.
Das Kirchenpersonal aller drei bis jetzt selbstständigen Pfarreien bekommt – unabhängig von der Art der Fusion – einen neuen Anstellungsträger: die fusionierte Pfarrei..
Die Pfarrkirche der fusionierten Pfarre bestimmt der Bischof. Es wird eine der drei bisherigen Pfarrkirchen in Alt-Kempen. Die beiden anderen Kirchen bekommen den Status von Gemeinde- oder auch Filialkirchen. In diesen können wie bisher alle liturgischen und pastoralen Aktivitäten laufen.
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