Korschenbroich: Böse Unterstellung
VON ULRICH M. SCHWENK - zuletzt aktualisiert: 03.10.2006Korschenbroich (RPO). Sie haben sich an Verbote gehalten oder besitzen gar keine Grundwasserpumpe – doch der Kreis stellt sie ungeprüft als rechtsbrüchig hin. Korschenbroicher wehren sich gegen die Behauptung. Und schalten den Datenschutz ein.
Pumpen verboten
Antrag Wer Grundwasser mit einer eigenen Pumpe in den Kanal oder einen Graben befördern will, braucht dafür eine amtliche Genehmigung.
Ablehnung Das größte Hindernis ist die Beschaffenheit der Kanäle. Deren Aufnahmekapazität ist oftmals zu gering, um abgepumptes Grundwasser aufzunehmen.
In Deutschland ist die Unschuldsvermutung ein hohes Schutzrecht für die Bürger. Von der Stadt und dem Rhein-Kreis Neuss wird es aber schon einmal so gehandhabt:
Der Kleinenbroicher Hans Kruse wollte vor vier Jahren Grundwasser unter seinem Haus in den Kanal abpumpen. Der Abwasserbetrieb hat das untersagt. Kruse hat sich daran gehalten. Jetzt bekam er einen Brief vom Kreis mit der Unterstellung: „Sie betreiben eine Grundwasserhaltung.“ Der gleiche Schrieb ist an viele Adressen gegangen. Auch an Manfred Tihen in Herrenshoff, der aus der Bevölkerung zu Unrecht angeschwärzt wurde und den die Stadt unüberprüft dem Kreis meldete. Und an Hubert Renner in Pesch. Der hat nicht einmal eine Pumpe. „Hier wird also vermutet, dass die Bürger Recht brechen. Mir widerstrebt es ganz gewaltig, dass so etwas in einem Rechtsstaat vorkommen soll“, sagt Christian Külbs, ebenfalls Empfänger. Er, Renner und Tihen leisten Gegenwehr.
Die drei halten es für widerrechtlich, wie Stadt und Kreis mit personenbezogenen Daten umgehen, wie sie sie weiterleiten und ungeprüft verwenden. Deshalb haben sie die Landesbeauftragte für Datenschutz, Bettina Sokol, angeschrieben. Mehr als die Eingangsbestätigung ist Külbs zufolge bisher aber nicht zurückgekommen. Und sie erwarten eine Stellungnahme vom Kreis Neuss, richten sich auf eine lange, lange Wartezeit ein. Aber dann: „Wenn die Antwort vorliegt und sie so beschwichtigend und verharmlosend ausfällt, wie wir annehmen, dann werden wir vor das Verwaltungsgericht ziehen. Was hier passiert ist, damit lassen wir die Behörden nicht so einfach davonkommen“, sagt Külbs.
Die Stadt beharrt auf ihrer Unschuld. Der Beigeordnete Bernd Dieter Schultze beruft sich auf den Dienstweg. Der Kreis Neuss (Untere Wasserbehörde) sei in Grundwasserdingen nun einmal zuständig. Jeder, der wegen einer privaten Pumpe auch nur nachfrage, werde deshalb weitergemeldet. Seit 2001 sei das in 89 Fällen so passiert. „Die Stadt gibt immer nur den Hinweis auf ihre Pflicht. Wir aber wollen die genaue Rechtsnorm wissen, die ein solches Vorgehen angeblich legitimiert“, erläutert Hanns-Lothar Endell, Jurist und Ratsherr der „Aktive“, die sich in den Fall eingeschaltet hat.
Tiefen Zorn haben sich Stadt und Kreis zugezogen, dabei ist das umstrittene Anschreiben im Kern fürsorglicher Natur. Denn der Ingenieur Andreas Jentzsch weist die Bürger darin auf die Gefahren des unkontrollierten Pumpens hin. Dass nämlich Sande ausgewaschen werden, worunter die Standfestigkeit eines Gebäudes leiden kann – bis zum Einsturz. „Wir haben ja Verständnis für diese Fürsorge“, betont Hans Kruse, „aber wir haben kein Verständnis für Unterstellungen und Datenmissbrauch.“
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