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Korschenbroich: Junge Trinker im Visier

VON HOLGER HINTZEN - zuletzt aktualisiert: 09.02.2010

Korschenbroich (RPO). Keine betrunkenen Kinder, keine jugendlichen Schnapsleichen – dafür wollen mit verschärften Alkoholkontrollen Polizei und Stadt Korschenbroich an Karneval sorgen. Auch Läden, die Spirituosen verkaufen, werden beobachtet.

Foto: ddp, ddp

Die Marschroute für den Karneval ist klar. "Vor allem werden wir Jugendliche ansprechen, um sie vor übermäßigem Alkoholkonsum zu schützen", sagt Michael Beyer, stellvertretender Leiter des Korschenbroicher Ordnungsamtes. "Haben Jungen und Mädchen unter 18 Jahren zum Beispiel hochprozentige Getränke dabei, die stärker als Bier oder weinhaltige Spirituosen sind, gießen wir die Flaschen oder Gläser mit ihnen zusammen aus."

Und zwar in den Gully – denn jugendliche Schnapsleichen oder angetrunkene Kinder wollen Polizei und städtischer Ordnungsdienst an den närrischen Tagen nicht sehen. Treffen sie Betrunkene Minderjährige an, werden diese mit zur Polizeiwache genommen, wo sie von ihren Eltern abgeholt werden können. Wenn nötig, rufen die Ordnungshüter sofort einen Arzt.

Info

Jugendschutzgesetz

Hochprozentiges In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Branntwein und branntweinhaltige Getränke an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

Andere alkoholische Getränke dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

Bis der Arzt kommt

Jugendliche, die dermaßen alkoholisiert waren, dass sie in medizinische Obhut gegeben werden mussten, hat es in den vergangenen Jahren in Korschenbroich schon gegeben. Allerdings waren solche Exzesse laut Beyer Einzelfälle. Nichtsdestotrotz haben Polizei und städtischer Ordnungsdienst Erfahrungen mit Jugendlichen, die einen über den Durst getrunken haben.

 Weil sich Gruppen von dreißig bis vierzig jungen Leuten häufig auf Spielplätzen und Schulhöfen trafen, Alkohol konsumierten und weil dann des öfteren Wände beschmiert oder Autospiegel abgetreten wurden, gingen Polizei und Ordnungsdienst vor drei Jahren in einer konzertierten Aktion gemeinsam mit verschärften Kontrollen vor. Ergebnis: "Die Gruppen von früher gibt es heute nicht mehr. Und wir wollen mit unseren Kontrollen an Karneval und anderen Tagen, an denen gefeiert wird, verhindern, dass eine zweite Generation anwächst", sagt Beyer.

Aus früheren Kontrollen weiß der Orndungsdienst: Es ist häufig Hochprozentiges mit Saft oder Limonade gemischt, mit dem sich Jugendliche bei solchen Gelegenheiten betrinken. Beyer vermutet, dass der Schnaps oft von jungen Erwachsenen gekauft und dann an befreundete Minderjährige weitergegeben wird.

Daher appelliert die Stadt nicht nur an Geschäfte, beim Verkauf die Jugendschutzbestimmungen einzuhalten. Beyer sagt auch: "Kein Händler ist gezwungen an Erwachsene Alkohol zu verkaufen, wenn man daran fühlen kann, dass der an Minderjährige weitergegeben wird." Bußgelder, deren Beträge im mittleren bis oberen dreistelligen Bereich beginnen, hat die Stadt in den vergangenen Jahren mitunter gegen Verkäufer ausgesprochen.

Filialen von Lebensmittel- und Supermarktketten haben ihr Personal nach Einschätzung Beyers in der Regel geschult und für den Jugendschutz sensibilisiert. Mehr Kopfzerbrechen bereiten ihm da kleinere Verkaufsstellen.

Quelle: RP

 
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