Korschenbroich: Kanalprüfung: Das sollten Eigentümer wissen
zuletzt aktualisiert: 09.04.2010Korschenbroich (RPO). Hauseigentümer müssen private Abwasseranlagen auf ihre Dichtheit prüfen lassen. Was es mit dieser gesetzlich auferlegten Pflicht auf sich hat, wie eine Dichtheitsprüfung funktioniert und welche Rolle der Städtische Abwasserbetrieb spielt, will die Stadtverwaltung am Mittwoch, 14. April, bei einem Informationsabend erklären. Nachdem die ersten Veranstaltungen zu dem Thema von vielen Bürgern besucht wurden, hat die Stadt für den 14. April die Aula des Gymnasiums an der Don-Bosco-Straße gewählt, um genügend Plätze bieten zu können. Beginn: 18.30 Uhr. Thomas Kochs, Leiter des Abwasserbetriebs, gibt im Folgenden Antworten auf die häufigsten Fragen, die Bürger zur Dichtheitsprüfung stellen.
Was muss alles geprüft werden?
Erdverlegte Schmutz- und Mischwasserleitungen, also auch Regenwasserleitungen im Mischsystem, sowie Pumpenschächte und abflusslose Gruben.
Bis wohin muss ich die Leitungen prüfen lassen?
Jeder Anschlussnehmer hat den gesamten Hausanschluss auf Dichtheit prüfen zu lassen. Dazu gehört neben den Leitungen auf dem privaten Grundstück auch der private Anschluss im öffentlichen Straßenraum bis zum Hauptkanal.
Warum muss ich auch den Bereich im öffentlichen Straßenraum prüfen lassen – auf meine Kosten?
Die Entwässerungssatzung der Stadt Korschenbroich legt fest, dass die Grundstücksanschlussleitung – der Bereich vom Hauptkanal bis zur Grundstücksgrenze – zum Eigentum des Anschlussnehmers gehört. Und dieser verpflichtet sich zur Herstellung, Veränderung, Erneuerung, Unterhaltung und Beseitigung desselben auf seine Kosten. Ist der Anschluss des Grundstücks nach in Kraft treten des Paragraphen 45 der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalens im Juni 2000 erfolgt, müssten dem Eigentümer die Unterlagen der durchgeführten Dichtheitsprüfung für den Teilabschnitt "öffentlicher Bereich" bereits vorliegen. Diese hat weiterhin Bestand und muss 20 Jahre danach erneut geprüft werden. Dann fehlen lediglich die Daten über die Hausanschlussleitungen.
Wo bekomme ich die Unterlagen?
Einen Auszug aus dem Kanalkataster erhalten Bürger beim Abwasserbetrieb. Daraus ist meist ersichtlich, wo der Anschlussstutzen im öffentlichen Bereich liegt. Bei einem Anschluss direkt an den Schacht kann dies nicht ausgewertet werden, oder der Anschluss wurde nach der TV-Befahrung in diesem Bereich erstellt. Unterlagen über die Leitungen auf dem privaten Grundstück sollten in den eigenen Unterlagen über das Haus zu finden sein, etwa im Bauantrag. Können keine Daten zur Verfügung gestellt werden, muss über TV-Befahrung der Bestand erfasst werden. Zur Prüfung zugelassene Firmen sind unter der Internetadresse http://www.lanuv.nrw. de/wasser/abwasser/dichtheit.htm zu finden.
Reicht der optische Nachweis aus?
Für Leitungen im Altbestand gilt: Wenn die optische Inspektion keinen begründeten Verdacht für eine Undichtigkeit gibt, so ist der Nachweis ausreichend, wenn der Sachkundige dies bestätigen kann. Sollte der Abwasserbetrieb jedoch begründete Zweifel an der Dichtheit haben, kann er die Prüfung mit Wasser oder Luft verlangen.
Für sanierte Leitungen oder Neubauten ist nur die Wasser- oder Luft-Prüfung zulässig. Die Wahl des Verfahrens obliegt dem Sachkundigen. Jedes Verfahren hat seine Vor- und Nachteile und auch seine Grenzen.
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