Korschenbroich: Kinder dürfen wieder beten
VON LESLIE BROOK UND NADINE FISCHER - zuletzt aktualisiert: 17.01.2009Korschenbroich (RPO). Schulministerin Barbara Sommer hat entschieden: Das Gebetsverbot an der Pescher Grundschule ist aufgehoben. Die schnelle Reaktion hat einige Bürger überrascht. Schulleiter, Pfarrer und viele Eltern begrüßen diesen Beschluss.
Sandra Settele atmet tief durch. "Das ist erfreulich", sagt sie dann. Und fügt nach einer kurzen Pause hinzu: "Ich hoffe, dass wir mit Hilfe des Schulministeriums eine friedliche Lösung finden und uns alle an einen Tisch setzen werden." Das habe bisher nicht funktioniert. "Jetzt erfüllt sich das, was wir uns die ganze Zeit gewünscht haben: ein klärendes Gespräch." Sandra Settele ist eine der Mütter, die das Schulgebet für ihre Kinder befürwortet haben. Ihr Sohn geht in die mittlerweile dritte Klasse der Pescher Grundschule – in jene Klasse also, die seit dem ersten Schuljahr jeden Morgen den Bonhoeffer-Text "Von guten Mächten" als Gebet gesprochen hat – bis zu dem Zeitpunkt, als das Ritual per Beschluss des zuständigen Schulamts untersagt wurde.
Historie der Debatte
Auslöser Eine Familie beschwert sich beim Schulamt über das Gebetsritual, sie will nicht, dass ihr Kind daran teil nimmt.
Intervention Der Landtagsabgeordnete Lutz Lienenkämper schreibt einen Brief an Schulministerin Sommer, in dem er sie auffordert, das Verbot zu überdenken.
Reaktion Wenige Tage später hebt Sommer das Verbot auf.
Gespannt auf die Lösung
Die Nachricht, dass Schulministerin Barbara Sommer das Gebetsverbot an der Grundschule wieder aufhebt, hat in Korschenbroich eingeschlagen wie eine Bombe. Erleichterung macht sich unter denen breit, die sich das Ritual zurückgewünscht haben, Unverstand unter denen, die sich gegen ein Schulgebet aussprechen. Sie fühlen sich in einem Grundrecht, der negativen Religionsfreiheit, beschnitten.
Das Versprechen der NRW-Schulministerin, Wege aufzuzeigen, "wie auch zukünftig ein Schulgebet gesprochen werden kann, dem der Schüler, dessen Eltern eine Teilnahme ihres Kindes ablehnen, ausweichen kann", begrüßt Schulleiter Wolfgang Grüe. "Da freue ich mich natürlich – und bin gespannt, wie das umgesetzt wird." Einen Schüler rauszuschicken, der nicht am Gebet teilnehmen wolle, sei bis jetzt ja zum Beispiel nicht gegangen: "Das hat uns die Schulaufsicht damals verboten. Sie teilte uns mit, das sei Ausgrenzung", und das könne er auch nachvollziehen.
Auch Pfarrer Peter Grotepaß ist froh, dass seine Bemühungen, zwischen den beiden Elternlagern zu vermitteln, nun seitens des Ministeriums fortgeführt werden. "Ich begrüße es, dass das Verbot aufgehoben wurde und Gesprächsbereitschaft signalisiert wird", sagt der evangelische Pfarrer. Selbst Schulrätin Ulrike Hund ist "froh, dass jetzt das Ministerium tätig wird", und sie sei gespannt, zu welcher Lösung Schule und Elternschaft kommen. Das, was in der Mitteilung stehe, sei genau das, was sie dem Vorsitzenden des Fördervereins der Schule, Andreas Weerth, auch schon mitgeteilt habe.
Sandra Settele hätte nicht mit einer so schnellen Stellungnahme aus Düsseldorf gerechnet. Damit ist ein großer Wunsch in Erfüllung gegangen. Sie hofft, dass der Bonhoeffer-Text weiter gesprochen wird. "Das wäre schön, denn den Kindern ist er vertraut, und auch die Eltern haben sich nun noch intensiver damit auseinander gesetzt." Ihrem Sohn bedeute der Text viel: "Es ist ein festes Ritual, das den Beginn des Unterrichts signalisiert und ihn bei Sorgen begleitet."
Und die Kinder?
Dass die Kinder bei der Debatte Schaden genommen haben, glaubt sie nicht. "Sie haben das natürlich mitbekommen und wissen, um welches Kind es sich handelt. Aber das Mädchen wird nicht ausgegrenzt – nach wie vor verabreden sich die Kinder." Nun gelte es, auch die Erwachsenen wieder zu einem friedlichen Austausch zu bewegen.
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