Korschenbroich: Streit um "Bonhoeffer-Schulgebet"
VON HOLGER HINTZEN - zuletzt aktualisiert: 12.01.2009 - 11:30Korschenbroich (RPO). Zum Unterrichtsbeginn sprachen die Kinder einer Korschenbroicher Gemeinschaftsgrundschule bislang mit gefalteten Händen Verse eines Bonhoeffer-Gedichtes. Das erregte Anstoß in einem Elternhaus. Das Schulamt in Neuss schritt ein. Seither müssen die Schüler auf das Gebet verzichten.
An der Gemeinschaftgrundschule in Pesch, Stadtteil von Korschenbroich, herrscht dicke Luft. Seit eine der vier Klassen darauf verzichten muss, als morgendliches Gebet zu Beginn des Unterrichts Dietrich Bonhoeffers Lied „Von guten Mächten wunderbar geborgen. . .“ gemeinsam zu sprechen, rumort es in der Elternschaft. Vor allem in der Kritik steht das Schulamt im Kreis Neuss. Es hatte nach einer Elternbeschwerde gegen das Gebet interveniert.
Unstrittig ist der Auslöser der Auseinandersetzung: In der zweiten Klasse der Pescher Schule falteten die zwei Dutzend Jungen und Mädchen zu Beginn des Unterrichts die Hände und sprachen vier Zeilen des Liedes, das der evangelische Theologe Bonhoeffer 1944 schrieb – bevor er am 9. April 1945 im Konzentrationslager Flossenbürg hingerichtet wurde: „Von guten Mächten wunderbar geborgen, erwarten wir getrost, was kommen mag. Gott ist bei uns am Abend und am Morgen, und ganz gewiss an jedem neuen Tag.“ Im Elternhaus eines Kindes erregte dies Anstoß – und rief nach einer Beschwerde das Schulamt für den Kreis Neuss auf den Plan.
Dessen Rechtsauffassung ist eindeutig: Gebete sind an Gemeinschaftsgrundschulen nur im Religionsunterricht zulässig. Eine Gemeinschaftsschule ist die einstmals katholische Grundschule, seit 2005 alle konfessionellen Schulen umgewandelt worden sind. Schulrätin Ulrike Hund sieht sich im Einklang mit einschlägigen Gerichtsurteilen. Ergebnis: Der Text wird in Pesch nicht mehr gesprochen.
Für die katholische Elternschaft Deutschlands (KED) ist das ein Skandal. „Das Bemühen einer Lehrerin um einfachste religiöse Vermittlung wird mit Füßen getreten“, sagt Jutta Pitzen, Vorsitzende der KED im Bistum Aachen. Pitzens Amtsvorgängerin Liane Schoofs hegt zudem Zweifel an der Rechtsauffassung des Schulamtes. Immerhin besage Paragraph 12 der NRW-Landesverfassung: „In Gemeinschaftsschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.“ Für Schoofs stellt sich die Frage: „Müssen wir jetzt die Landesverfassung ändern?“
Das NRW-Schulministerium sieht da offenbar keinen Bedarf. „Ein freiwilliges – überkonfessionelles – Schulgebet ist nach einer vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. 11. 1973 auch an Gemeinschaftsgrundschulen zulässig“, legt Sprecher Jörg Harm die Sicht des Ministeriums dar. Die ist mit Hinweisen versehen: „Niemand darf zum Schulgebet gezwungen werden. Wer an einem Schulgebet nicht teilnehmen möchte, muss diesem in zumutbarer Weise ausweichen können, das heißt unter anderem, dass er nicht ausgegrenzt oder psychisch beeinträchtigt werden darf.“
Andreas Weerth, Vorsitzender des Fördervereins der Schule, treibt eine andere Frage um. Für ihn und eine Gruppe von Eltern kommt das Gebetsverbot einem generellen Verbot von Texten Dietrich Bonhoeffers gleich. Was angesichts dessen Lebensleistung und dessen Widerstands gegen den Nationalsozialismus unerträglich sei. Weerth und seine Mitstreiter würden akzeptieren, wenn der Text ohne gefaltete Hände und nicht in Form eines Gebetes gesprochen würde. Auch mit einer anderen Strophe, in der das Wort „Gott“ nicht vorkommt, wären sie einverstanden. Eine Forderung geben sie aber nicht auf: „Erhalt des Bonhoeffer-Textes in irgendeiner Form“.
Ein Bonhoeffer-Verbot? Damit sieht sich Schulrätin Ulrike Hund gründlich missverstanden: „Wenn man den Text jeden Morgen sprechen lässt, kann man das als Gebetshaltung interpretieren. Wenn man aber mit den Kindern über Texte von Dietrich Bonhoeffer spricht, ist das im Unterricht sehr angebracht.“
Diese Diskussion hätte Andreas Weerth mit der Schulrätin gerne bei einem Elternabend geführt. Doch das Amt teilt lediglich im E-Mail-Verkehr Weerth seine Rechtsauffassung mit. Ansonsten wurden die Eltern an die Schule und deren Leiter verwiesen. „Dort müssen sich die Eltern zusammensetzen und eigenverantwortlich eine Lösung finden“, sagt Hund.
Schulleiter Wolfgang Grüe ist über die Debatte nicht entzückt, sieht sich aber in der Pflicht, die „offizielle Linie“ zu vertreten. „Wenn es Beschwerden gegen christliche Betätigung im normalen Unterricht gibt, hat die Schule das zu untersagen. Das ist juristisch de facto richtig – wie auch immer man dazu steht“, sagt Grüe.
Mit der Lehrerin der Klasse habe er nach Alternativen zum Bonhoeffer-Text gesucht – Lieder oder Texte, die geeignet seien, die Kinder in einer Ruhephase auf den Unterricht einzustimmen, aber keine Gebete seien. Die Lehrerin ist jedoch derzeit erkrankt. „Wie ihre Vertretung das handhabt, weiß ich nicht“, sagt Grüe. Und: Er gehe davon aus, dass die Kollegin nach Rückkehr die alternative Praxis fortführe. Andreas Weerth reicht das nicht: „Da wurde eine Schweigeminute eingelegt und still Einkehr gehalten – das ist kein Ersatz für den Text.“
1906 wurde Dietrich Bonhoeffer in Breslau geboren.
1930, bereits habilitiert, war er Privatdozent für Evangelische Theologie in Berlin.
Etwa ab 1938 schloss er sich dem Widerstand um Wilhelm Franz Canaris an.
1940 erhielt er Redeverbot, 1941 Schreibverbot, 1943 wurde er verhaftet und 1945 hingerichtet.
Die neuesten Nachrichten und Berichte aus Politik, Wirtschaft, Panorama, Sport,
Kultur, Gesellschaft, Wissenschaft, Multimedia, Auto,
Reise und Beruf - im Archiv auch gratis recherchierbar. Dazu die besten Bilder,
Live-Ticker, Kolumnen und Hintergrundberichte.


