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Krefeld: 400 Waffen in Krefeld abgegeben

VON ANDREAS GRÖHBÜHL - zuletzt aktualisiert: 30.12.2009

Krefeld (RPO). Die Amnestie-Regelung für unerlaubten Waffenbesitz hat in Krefeld zu mehr Rückgaben illegaler Waffen geführt. Zwei Tage, bevor die Frist endet, innerhalb derer illegale Waffen straffrei abgegeben werden können, hat die Krefelder Polizei insgesamt 40 illegale Waffen von Besitzern angenommen. Insgesamt wurden in diesem Jahr 400 Waffen abgegeben, darunter also auch 360, die legal im Besitz waren. 24 Waffen sind auch deshalb zur Polizei gebracht worden, weil ihre Besitzer die neuen Aufbewahrungsbestimmungen nicht hatten erfüllen können. Im Vorjahr waren 300 Waffen bei der Polizei abgegeben worden.

Der Bund hatte im August als Reaktion auf den Amoklauf von Winnenden, bei dem am 11. März 16 Menschen in einer Schule getötet worden waren, die Aufbewahrungspflichten verschärft und eine befristete Amnestie bei der Rückgabe illegaler Waffen eingeführt. Wer bis zum 31. Dezember dieses Jahres eine Waffe abgibt, für die er keine rechtmäßige Waffenbesitzkarte vorweisen kann, muss demnach nicht mit einer Strafverfolgung durch die Behörden rechnen.

Vor der Amnestie waren laut Polizei ungefähr 12 000 Gewehre, kleinkalibrige Pistolen und ähnliche Waffen in Krefeld im Umlauf. Verteilt waren sie auf 3342 Besitzer, darunter 769 Jäger, 469 Sportschützen und 547 Erben. Um an eine Waffenbesitzkarte zu gelangen, muss der Antragsteller seine Sachkenntnis im Umgang mit Waffen beweisen, außerdem muss er beispielsweise mit einem Schreiben des Schützenvereins das Bedürfnis nach einer Waffe nachweisen, ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und die sichere Aufbewahrung gewährleisten. Stirbt ein Waffenbesitzer, informiert die Polizei die Erben automatisch über ihre Möglichkeiten. Wer als Erbe, die Waffe seines Vorfahren behalten will, muss die Waffe blockieren lassen.

Die 400 abgegebenen Waffen werden Polizeisprecher Rainer Behrens zufolge restlos vernichtet. Wer sich im Besitz einer illegalen Waffe wähnt, sollte die zwei verbliebenen Tage der Straffreiheit zur Rückgabe nutzen. Wer danach mit einer Waffe erwischt wird, die er nicht bei sich führen darf, dem droht mindestens eine Geldstrafe, in harten Fällen sind aber auch Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren möglich.

Quelle: RP

 
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