Krefeld: Arbeitsamt betrogen
zuletzt aktualisiert: 10.05.2007Krefeld (RPO). Neun Monate Haft – so lautet das Urteil des Krefelder Amtsgerichts gegen den 61-jährigen Ulrich M. aus Krefeld. Der Mann hatte sich über viele Jahre insgesamt rund 46.000 Euro vom Arbeitsamt ergaunert. Die Ermittler von Arbeitsamt und Hauptzollamt Krefeld waren dem Mann durch einen Tipp auf die Schliche gekommen. Er kassierte zwischen 1993 und 2003 regelmäßig Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, arbeitete jedoch zum einen in dieser Zeit in der Gastronomie – und das nicht nur zur Aushilfe. Andererseits lebte er mit einer 55-jährigen Frau in eheähnlicher Gemeinschaft. Auch das hatte er dem Arbeitsamt nicht angezeigt. Dadurch hätte er über die gesamte Zeit keinerlei Anspruch auf Leistungen vom Arbeitsamt gehabt. Das Amtsgericht verurteilte ihn neben der Haftstrafe auch zur Wiedergutmachung des entstandenen Schadens, den er nun in Raten ans Arbeitsamt zurückzahlt. Nur ein Geständnis und die Tatsache, dass M. bislang unbescholten war, führten dazu, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum







