Krefeld Bordell-Antrag bremst 60-Millionen-Invest

Krefeld · Die Stadt sieht das Vorzeigeprojekt RheinBlick in Uerdingen in Gefahr und will mit einer Veränderungssperre verhindern, dass sich dort ein Etablissement aus dem Rotlichtmilieu ansiedeln darf. Der Stadtrat muss im Oktober entscheiden.

 Heinrich Yoksulian vor seiner Immobilie im Norden des Plangebiets – dem früheren Howinollager.

Heinrich Yoksulian vor seiner Immobilie im Norden des Plangebiets – dem früheren Howinollager.

Foto: Thomas Lammertz

Die Stadt zieht die Notbremse: Damit das Vorzeigeprojekt Rheinblick in Uerdingen (wir berichteten) nach zehn Jahren Projektentwicklung nicht schon vor Baubeginn zum Scheitern verurteilt wird, setzt die Kommune alle Hebel in Bewegung, um die Ansiedlung eines Bordells im denkmalgeschützten ehemaligen Howinollager an der Hohenbudberger Straße mit einer sogenannten Veränderungssperre zu verhindern.

 Die gestrichelte Linie zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplans 772 und der Veränderungssperre. Rechts liegen die Grundstücke der früheren Firma Howinol, in der Mitte das ehemalige Müncker-Areal und links ist das Alte Zollamt.

Die gestrichelte Linie zeigt den Geltungsbereich des Bebauungsplans 772 und der Veränderungssperre. Rechts liegen die Grundstücke der früheren Firma Howinol, in der Mitte das ehemalige Müncker-Areal und links ist das Alte Zollamt.

Foto: Stadt Krefeld

Damit will die Kommune "Konflikte mit den weiteren geplanten Wohnnutzungen zur Neuordnung des Rheinufers vermeiden. Mit der Verwirklichung eines Bordells wäre zu befürchten, dass die Durchführung der Planung wesentlich erschwert oder unmöglich gemacht werden könnte", heißt es in der Beratungsvorlage für die Ratspolitiker.

Derweil macht die KRP-Finanz GmbH aus Bielefeld, die auf dem ehemaligen Speditionsgelände der Firma Müncker auf knapp 20 000 Quadratmetern unter anderem rund 135 Wohnungen und ein Seniorenheim errichten möchte, öffentlich Druck auf die Verantwortlichen. Die Investoren, die nach eigenen Angaben 60 Millionen Euro am Standort auszugeben bereit sind, drängen darauf, dass der notwendige Bebauungsplan 772 im Herbst Rechtskraft erlangt.

Im Gespräch mit unserer Zeitung berichtete Planungsdezernent Martin Linne, dass er davon ausgeht, noch in diesem Jahr einen entscheidenden Schritt weiterzukommen. Gespräche mit dem Uerdinger Heinrich Yoksulian, dem Eigentümer des nördlichen Gebiets und Antragsteller für eine Bordellnutzung in 20 Zimmern im früheren Howinollager, seien erfolgreich verlaufen. Es habe eine Verständigung und eine Annäherung gegeben, bestätigte Yoksulian unserer Zeitung.

Ob die Stadt sich allerdings vor einer Entscheidung spätestens im November dieses Jahres über seine Bauvoranfrage für einen Bordellbetrieb mit einer Veränderungssperre drücken könne, zweifele er an. "Das müssten wieder einmal die Gerichte klären", sagt er und verweist damit auf eine juristische Historie beim Projekt Rheinblick. Yoksulian hatte bereits den ersten Bebauungsplan für das Vorhaben vor Gericht zu Fall gebracht.

Bei der Neuauflage will die Stadt nun natürlich keine Fehler mehr machen, räumt auch Linne ein. Fragen des Hochwasserschutzes und des Abstands zu den Störfallbetrieben seien ebenso zu klären wie die nach Schiffsanlagestellen und Wartepositionen für die Schifffahrt. Das Problem dabei: Für Straßen- und Gewerbelärm gebe es eindeutige Vorschriften, für Schiffslärm sei die Rechtslage komplizierter, berichtet Linne.

Für den Uerdinger Yoksulian ist der Antrag auf Nutzung seiner Immobilie als Bordell ein Faustpfand, damit seine Interessen im Planungsrecht für sein Grundstück berücksichtigt werden. Für ihn ist es unverständlich, dass die Politik und die Verwaltung bislang offenbar bereit waren, die Filetstücke des Projekts RheinBlick und die zu erzielende maximale Rendite ausschließlich auswärtigen Investoren zuzugestehen.

(RP)
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