Krefeld: Die Umtausch-Welle rollt an
VON MAXIMILIAN PLÜCK - zuletzt aktualisiert: 28.12.2007Krefeld (RPO). Auch heute werden wieder zahlreiche Geschenke zurück in die Läden gebracht. Dabei muss der Kunde auf die Kulanz der Geschäftsleute hoffen. Eine „Geld-zurück-Garantie“ schreibt der Gesetzgeber nicht vor.
Was wenn der Pulli, der am Montagabend unter dem Christbaum lag, nicht die passende Größe hat oder die neue Musik-CD bereits seit Monaten im Regal des Beschenkten steht? Auch heute werden wieder viele Menschen in die Innenstadt strömen und unliebsame Präsente umtauschen.
Kein Rücknahmezwang
Dabei ist allerdings einiges zu beachten. Claudia Seher, stellvertretende Geschäftsführerin und Juristin des Einzelhandelsverbandes Krefeld erklärt: „Es herrscht nach wie vor der Irrglaube, dass die Händler automatisch umtauschen müssen.“ Tatsächlich sei es reine Kulanz, wenn sich der Verkäufer darauf einlässt, denn mit der Bezahlung wird ein gültiger Kaufvertrag abgeschlossen. „Ein Händler, der den Kunden eine halbe Stunde lang beim Stiefelkauf berät, wird nicht in laute Hurra-Rufe ausbrechen, wenn der Käufer zu Hause feststellt, dass sie ihm doch nicht gefallen und die Stiefel zurückbringt“, zeigt Seher Verständnis für die Geschäftsleute. Es ist rechtlich auch völlig legitim, wenn der Verkäufer statt des Geldes einen Gutschein in Höhe des Kaufpreises ausstellt.
Weihnachtsgeschäft
Der Einzelhandel von NRW wird sein gutes Vorjahresergebnis wohl nicht wiederholen. Die drohende Mehrwertsteuererhöhung hatte im Weihnachtsgeschäft 2006 zahlreiche Menschen zum Kaufen animiert. Trotzdem zeigten sich die Händler von NRW zufrieden mit dem vierten Adventssamstag: Dieser lief besser als der vorangegangene und sogar besser als der vierte Advenstsamstag 2006. Beliebt waren Uhren, Schmuck, Parfums, Spielwaren und Bücher.
Anders sei es bei defekten Artikeln: „Allerdings bedeutet auch ein kaputtes Gerät nicht automatisch ,Geld zurück’“, sagt die Rechtsanwältin. „Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch hat der Händler zunächst die Möglichkeit, das Produkt zu ersetzen oder es zu reparieren. Erst im nächsten Schritt darf der Kunde vom Kauf zurücktreten.“
Doch was sollten die Konsumenten dann beim Umtausch beachten? „Auf jeden Fall sollten die Kunden den Kassenbon dabei haben“, rät Seher. „Außerdem steigt die Wahrscheinlichkeit einer Rücknahme, wenn das Geschenk noch original verpackt ist. Der Käufer kann sich immer die Frage stellen: ,Würde ich das Produkt so verpackt noch selbst kaufen?’“ Und sie gibt gleich noch einen Verhaltenstipp mit auf den Weg: „Wenn man nicht gleich fordernd auftritt und stattdessen höflich und freundlich fragt, werden wohl weniger Verkäufer eine Rücknahme ablehnen.“
Für die Weihnachtseinkäufe im nächsten Jahr rät die Fachfrau, grundsätzlich auf Umtauschhinweise im Geschäft oder auf der Rückseite des Kassenbons zu achten und bei Unsicherheit immer nachzufragen, ob ein Umtausch generell möglich ist.
Sorge, dass es zu langen Warteschlangen aufgrund von streikenden Beschäftigten des Einzelhandels kommt, müssen die Kunden nach Sehers Ansicht übrigens nicht haben. Auch wenn in den vergangenen Wochen nach den gescheiterten Tarifrunden immer wieder größere Kaufhausketten von ihren Mitarbeitern bestreikt wurden, rechnet sie für die kommenden Tage mit keinem Arbeitskampf. Die Umtauschwelle kann also anrollen.
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