Krefeld: Drei Jahre Haft für Kindesmissbrauch
zuletzt aktualisiert: 15.01.2010Krefeld (RPO). Wegen Kindesmissbrauchs muss ein 37-jähriger Krefelder für drei Jahre ins Gefängnis. Die erste große Strafkammer des Landgerichts hat ihn gestern wegen elf Taten verurteilt. Der Angeklagte hatte immer wieder Jungen zwischen elf und 15 Jahren in seine Wohnung eingeladen und mit ihnen auch Pornofilme angesehen. Dabei hatte er sich vor den Jungen befriedigt und sie unsittlich angefasst. Außerdem war es zum Oralverkehr gekommen. "Die Strafe muss ich kriegen, das sehe ich selber ein", sagte er gleich zu Beginn der Verhandlung und teilte dem Gericht mit: "Ich möchte den Kindern die Aussage ersparen".
Zu seinen Opfern habe er ein freundschaftliches Verhältnis gehabt. Meist haben sich mehrere Jungen in seiner Wohnung aufgehalten. Mit Erlaubnis der Eltern hatten einige der Kinder sogar bei ihm übernachten dürfen. Die Vorwürfe hatte der zurückhaltend wirkende Mann zuvor von sich gewiesen. Auf der Anklagebank schien es ihm schwer zu fallen, Worte für sein Verhalten zu finden. Erst durch die Untersuchungshaft sei er zur Besinnung gekommen, gab er an. Er bereue sein Verhalten und möchte sich bei den Opfern entschuldigen. Nun sehe er ein, dass er an sich arbeiten müsse. Er selber sei als Kind missbraucht worden, berichtete er.
Das Gericht war dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt. Deren Vertreter hatte von einem äußerst milden Strafantrag gesprochen. Dabei habe er besonders berücksichtigt, dass der Angeklagte den Kindern die belastenden Aussagen vor Gericht ersparte. Die Kinder seien freiwillig in die Wohnung des Mannes gekommen und er habe keine Gewalt angewendet und einsichtig; auch sei er nicht vorbestraft. Der Angeklagte hatte die sexuellen Übergriffe im Vorfeld zwar vehement abgestritten, während der Verhandlung ließ er allerdings von seinem Verteidiger ein Geständnis verlesen, bei dem er sich zu den meisten Taten bekannte. An einige Fälle, so gab er an, könne er sich nicht mehr erinnern. Er wisse, dass er "den Verlockungen nicht hätte nachgeben dürfen". Nach Verbüßung der Haftstrafe wolle er in eine andere Stadt ziehen. Die Richterin legte dem Mann nahe, eine Therapie zu machen. Wichtig sei, dass die Taten aufgeklärt seien und die Kinder nicht "als Lügner dastehen".
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