Krefeld: Ethik-Komitee berät Angehörige
VON CAROLA PUVOGEL - zuletzt aktualisiert: 08.02.2011 - 11:21Krefeld (RPO). Das Alexianer Krefeld hat jetzt ein klinisches Ethik-Komitee. Aufgabe der Ethikberatung ist, in schwierigen klinischen Situationen die Entscheidungsfindung zu unterstützen. Wie funktioniert das in der Praxis?
Die 80 Jahre alte Patientin hat keine Angehörigen. Nach einem Sturz liegt die alte Dame mit mehreren Rippenbrüchen im Krankenhaus. Eine Lungenentzündung kommt hinzu, kurz darauf droht Lungenversagen. „Üblicherweise würde man nun mit einer künstlichen Beatmung beginnen“, erklärt Chefarzt Dr. Kai Engelbrecht vom Alexianer-Krankenhaus in Krefeld. „Doch dieser Fall war schwierig. Denn die Dame hatte eine Patientenverfügung, die besagte, dass sie im Fall einer bösartigen Erkrankung auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten wollte.“
Die Ärzte sind sich unsicher, wie sie weitermachen sollen. Denn eine Lungenentzündung ist keine bösartige Erkrankung im eigentlichen Sinne. Also doch beatmen, obwohl der Tod trotzdem nicht mehr abzuwenden sein wird? Ärzte und Pfleger entscheiden sich, das Ethik-Komitee des Alexianer Krankenhauses hinzuzuziehen. Formlos wird der Antrag auf Beratung an die Vorsitzende des Komitees, Birgit Simon, gerichtet. „Wir geben dann innerhalb von 24 Stunden Nachricht, wann die Beratung des Ethikkomitees stattfinden wird“, erläutert Simon.
Die Kommission
Die Mitglieder Das Ethik-Komitee der Alexianer Krefeld GmbH setzt sich aus 26 Personen aller Berufsgruppen der Klinik zusammen. Darunter sind auch ein Rechtsanwalt, eine Pastorin und die Migrationsbeauftragte.
Der Auftrag Das Komitee wird nur auf Antrag tätig.
Die Hilfe Die Beratung kann sowohl von Ärzten, dem Pflegepersonal, Angehörigen aber auch von den Patienten und Bewohnern selbst in Anspruch genommen werden.
Seit kurzem hat das Krefelder Krankenhaus das „Klinische Ethik-Komitee“ (KEK) fest als Institution verankert. „Aufgabe der Ethikberatung ist es, in schwierigen klinischen Situationen die Entscheidungsfindung zu unterstützen“, heißt es in der Satzung. In der Praxis bedeutet dies, dass drei Mitglieder des insgesamt 26 Personen umfassenden Komitees sich des Falles annehmen und den verantwortlich handelnden Ärzten, dem Pflegepersonal, aber auch den Angehörigen der Patienten mit einer ethisch reflektierten Handlungsempfehlung zur Seite stehen.
„Dabei geht es nicht unbedingt um „falsch“ oder „richtig“, sondern darum, den mutmaßlichen Patientenwillen herauszufinden“, formuliert Dr. Engelbrecht. „Wir sind aber immer nur beratend tätig, unsere Handlungsempfehlungen sind nicht bindend.“ Das KEK versuche, die Situation aus anderer Sicht, aus einem anderen Blickwinkel zu beleuchten. Im Falle der alten Dame entschieden sich die Ärzte der Empfehlung des Komitees zu folgen und auf eine künstliche Beatmung zu verzichten.
Auch der Alexianer-Wohnverbund kann das KEK beratend hinzurufen. Erst kürzlich konnte so einem geistig behinderten Bewohner geholfen werden. Der 73 Jahre alte Patient verweigerte die Nahrungsaufnahme und wollte auch keine künstliche Ernährung zulassen. Angehörige, Pflegepersonal, Mitbewohner und Ärzte waren sich nicht einig, ob der Senior nicht lebensunlustig war und man auf eine Zwangsernährung verzichten solle. Erst durch die Fallbesprechung des Komitees kam zu Tage, dass der Bewohner nur Unterstützung benötigte, um sich in der Wohngruppe, in der er noch nicht lange lebte, besser einzugewöhnen.
Die Maßnahmen hatten Erfolg, so dass der 73-Jährige sich heute wieder normal ernähren kann und rege am Leben der Wohngruppe teilnimmt.
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