Krefeld: Fabel: Neue Details
VON DIETER HILLA - zuletzt aktualisiert: 01.07.2009Krefeld (RPO). Eine Aussage des früheren LEG-Geschäftsführers Rainer Witzel könnte CDU-Fraktionschef Wilfrid Fabel und den Ex-Baudezernenten Klaus Lorenz entlasten. Witzel soll im Prozess als Zeuge geladen werden.
Eine Aussage des ehemaligen Geschäftsführers der Landesentwicklungsgesellschaft (LEG), Rainer Witzel, dürfte den Verteidigern des CDU-Fraktionschefs Wilfrid Fabel und des einstigen Baudezernenten Klaus Lorenz in die Hände spielen.
Bei einer Vernehmung am 5. Juni durch zwei Beamte des Landeskriminalamtes und einen Staatsanwalt berichtete Witzel über seine Begegnung mit dem einstigen SPD-Unterbezirksgeschäftsführer Jochen Schmidt. Dieser habe ihn darauf angesprochen, dass die LEG im Zusammenhang mit der Abwassergebührenreduzierung eine Spende für einen CDU-nahen Verein in Aussicht gestellt habe.
Das Verfahren
Der nächste Verhandlungstermin ist am Montag, 6. Juli, im Landgericht Düsseldorf, Raum 111. An diesem Tag wird Fabel 68 Jahre alt.
Der Zeuge, der am Montag geladen ist, hat in einem notariellen Protokoll versichert, dass Fabel in dem Gespräch mit der LEG--Spitze eine Spende abgelehnt habe.
Witzel soll am 9. Juli als Zeuge gehört werden.
Laut Vernehmungsprotokoll, das der RP vorliegt, forderte Schmidt eine gleich hohe Zahlung für einen Verein, der der SPD nahe steht. Ansonsten könnte die Umsetzung der Gebührenreduzierung problematisch werden. Bisher ging die Anklage davon aus, Baudezernent Lorenz habe die Geldforderung gegenüber Fabel geäußert.
Jochen Schmidt steht seit Freitag gemeinsam mit Fabel, dem früheren Baudezernenten Klaus Lorenz und dem LEG-Justitiar Volker Eistert vor Gericht. Ihnen wird vorgeworfen, dass im Gegenzug zu einer Gebührenreduzierung 260 000 Mark an die KEV Pinguine GmbH und die gleiche Summe an einen SPD-nahen Verein zur Förderung der Jugendarbeit als Schmiergeld geflossen seien.
Laut Klageschrift hatte die Staatsanwaltschaft den Verlauf bisher anders gesehen als ihn Witzel jetzt darstellte. Danach habe Fabel mit Witzel die Gebührenreduzierung vereinbart und ausgemacht, dass er seinen Einfluss gegenüber Lorenz geltend mache.
Fabel sollte so die Reduzierung durchsetzen und die Genehmigung für die Einleitung des Grundwassers zu erreichen. In der Klageschrift heißt es, Fabel sei zu Lorenz gegangen und habe ihn über die Absprache mit der LEG informiert. Daraufhin habe auch Lorenz eine Spende in gleicher Höhe gefordert.
Dem widerspricht Witzels Aussage. Denn danach hat Schmidt und nicht Lorenz die Spende gefordert. Die Staatsanwaltschaft aber hat Fabel in zwei Punkten angeklagt: Er soll seine Stimme verkauft haben. Und: Er soll Lorenz zu Untreue und Bestechlichkeit angestiftet haben.
Wenn aber die Geldforderung von Schmidt und nicht von Lorenz kam, kann dann Fabel noch vorgeworfen werden, Lorenz angestiftet zu haben? Und kann Lorenz noch wegen Bestechlichkeit angeklagt werden, wenn die Geldforderung jemand anders stellte?
Nach RP-Informationen wird die Staatsanwaltschaft jetzt wahrscheinlich anders argumentieren: Nicht Fabel hat die Spendenforderung von Lorenz an die LEG-Spitze weitergeben, sondern Schmidt im Auftrag von Lorenz. Allein: Wie kann das vor Gericht bewiesen werden?
- RP ONLINE
- Kontakt
- AGB
- DATENSCHUTZ
- Impressum



