Krefeld: Falscher Arzt behandelte Todkranke
zuletzt aktualisiert: 23.04.2007 - 12:23"Gefährliche Körperverletzung" lautet die Anklage gegen einen 45-Jährigen aus dem Kreis Viersen - dahinter versteckt sich die Geschichte eines Hochstaplers: Als "Dr. med. B." soll der Mann, der überhaupt kein Arzt ist, an Patienten herumgepfuscht haben. Selbst vor Todkranken machte er laut Anklage nicht halt.
Der 45-Jährige soll Medikamente und Spritzen verabreicht haben, hatte aber von Medizin eigentlich gar keine Ahnung: Dem "falschen Arzt" wird nun vor dem Krefelder Landgericht der Prozess gemacht. Der 45-Jährige soll zwischen September 2000 und Herbst 2001 in 38 Fällen unter anderem Krebs-Patienten behandelt haben.
Laut Anklage hatte der Mann ein Jahr lang unter anderem an zum Teil todkranken Menschen "herumgedoktert". Auf sich aufmerksam gemacht hatte er durch "Mundpropaganda" - Nachbarn und anderen Menschen in seiner Umgebung hatte er sich als Arzt vorgestellt.
Einer Frau soll er Tabletten gegen ihr Rheuma verabreicht haben, durch die sie sich immer wieder übergeben musste. Später soll er ihr ein Medikament gespritzt und sie dadurch in einen Schlafzustand versetzt haben. Letztlich erklärte er der Frau sogar wahrheitswidrig, sie sei an Leberkrebs erkrankt. Durch die Behandlungsmethoden des falschen Arztes soll die Frau in kürzester Zeit sechs Kilo abgenommen haben.
In einem anderen Fall soll der angebliche "Dr.B." einem Mann solange Spritzen und Tabletten verabreicht haben, bis er seinen linken Arm nicht mehr bewegen konnte. Für diese Behandlung ließ sich der Angeklagte angeblich 3500 Euro in Rechnung stellen.
Die Patienten des falschen Mediziners sollen ab Dienstag vor Gericht auch als Zeugen aussagen. Im Falle einer Frau ist dies schon nicht mehr möglich. Sie ist in der Zwischenzeit an einem Tumor gestorben. Ob ihr Tod auch eine Folge der "Behandlung" durch "Dr.B." war, soll vor Gericht geklärt werden.
Für das Verfahren hat das Landgericht vier Verhandlungstage angesetzt. Bei einer Verurteilung drohen dem 45-Jährigen bis zu zehn Jahre Haft.
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