Krefeld: FDP will Wahlbetrugs-Vorwurf nicht mittragen
VON JENS VOSS - zuletzt aktualisiert: 18.02.2010 - 10:17Krefeld (RPO). Die Liberalen wollen den Antrag der SPD, die Oberbürgermeister-Wahl für ungültig zu erklären, am Donnerstag im Rat nicht mittragen. Unregelmäßigkeiten seien nicht nachweisbar. Der SPD bleibt nun nur noch der Weg der Klage.
Der Streit um die Frage, ob Oberbürgermeister Gregor Kathstede (CDU) die Höhe der Schulden in der Stadtkasse vor der Wahl bewusst verschwiegen hat und damit die Gültigkeit der Kommunalwahl in Frage steht, geht in die nächste Runde: Kathstede will eine Anfrage der FDP, wann genau er von der Höhe der Schulden (rund 60 Millionen Euro) erfuhr, nicht beantworten.
Dies teilte die FDP mit. Politische Konsequenz: Die FDP will sich am Donnerstag im Rat beim Antrag der SPD, die Kommunalwahl für ungültig zu erklären, enthalten. Damit ist absehbar, dass die SPD wie schon im Wahlprüfungsausschuss auch im Rat keine Mehrheit für die Anfechtung der Wahl hat.
Die Liberalen hatten die Anfrage an Kathstede im Wahlprüfungsausschuss formuliert. Der Ausschuss war gegründet worden, nachdem die SPD die Gültigkeit der Wahl angezweifelt hatte. Nun hat die Verwaltung den Liberalen mitgeteilt, dass es keine rechtliche Verpflichtung des Oberbürgermeisters zur Beantwortung der Frage gebe. Dennoch will die FDP den SPD-Antrag, die Wahl für ungültig zu erklären, nicht mittragen.
FDP-Fraktionschef Joachim Heitmann: "Es wäre eine Unregelmäßigkeit bei der Wahl, wenn jemand von der Höhe des Defizits gewusst und den Rat nicht informiert hätte. Aber diese Unregelmäßigkeit müssen sie jemandem nachweisen. Man kann es nicht einfach unterstellen. Deswegen werden wir uns im Rat wahrscheinlich der Stimme enthalten."
Nach Einschätzung von Heitmann wäre der Oberbürgermeister verpflichtet gewesen, den Rat unverzüglich über die Höhe des Defizits zu informieren, wenn der OB es gewusst hätte. Die Gemeindeordnung von NRW sagt allerdings nichts über Fristen: In Paragraph 62 heißt es schlicht: "Der Bürgermeister hat die Gemeindevertretung über alle wichtigen Gemeindeangelegenheiten zu unterrichten."
Heitmann ist aber überzeugt, dass die rasche Information im Gesetz t mitgemeint ist. "Theoretisch hätten wir noch Ausgaben stoppen können. Der Rat hatte nicht mehr die Gelegenheit, durch konkrete Ausgabenkürzungen den Rückgriff in die Ausgleichsrücklage in dieser Höhe abzuwenden." Unterm Strich ist Heitmann aber dagegen, die Gültigkeit der Wahl anzufechten: "Für mich bleibt entscheidend: Man muss es ihm nachweisen."
Aus Sicht der Stadt ist die Frage der FDP, wann Kathstede von der Höhe des Defizits wusste, rechtlich nicht relevant: "Es gibt keine Rechtspflicht der Verwaltungsführung, insbesondere des Kämmerers, den Rat generell über die aktuelle Haushaltslage zu informieren", so die Stadt gestern auf Anfrage. Die Pflicht zur unverzüglichen Information gebe es nur, wenn sich abzeichnee, dass auch die Ausgleichsrücklage, also die eiserne Reserve der Stadt, nicht zur Deckung aller Kosten ausreiche. Da diese Gefahr nicht bestanden habe, habe es "zu keinem Zeitpunkt" eine Rechtspflicht" des Oberbürgermeisters zu sofortiger Information gegeben.
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