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Krefeld: Finanzskandal-Sitzung: Das Protokoll

zuletzt aktualisiert: 27.10.2010 - 13:03

Vor rund einem Dutzend Zuschauer eröffnet Ratsherr Hans Butzen (SPD) die Sondersitzung von Rechnungsprüfungs- und Verwaltungsausschuss. Butzen ist Vorsitzender des Verwaltungsausschusses.

Er erklärt, ihm liege ein Antrag der SPD-Fraktion vor, das von ihr in Auftrag gegebene Gutachten zur Finanzaffäre, das den Oberbürgermeister schwer belastet, ebenfalls zum Gegenstand der Beratungen zu machen – zusätzlich zum Gutachten, das die vom Rat beauftragte Kanzlei Lenz und Johlen erarbeitet hat und das den Oberbürgermeister entlastet. Dann erklärt er:

Hans Butzen (SPD): Das ist ein sehr außergewöhnliches Verhalten der Kanzlei Lenz und Johlen, dass sie den Termin nicht wahrnimmt, um uns ihr Gutachten zu erläutern.

Wilfrid Fabel (CDU): Das ist sehr unglücklich, wer hat denn den Termin vereinbart?

Stadtdirektorin Beate Zielke: Es wurden der Kanzlei zwei Alternativtermine am 23.09.2010 genannt.

Stefani Mälzer (Grüne): Es ist außerordentlich bedauerlich, dass die Kanzlei niemanden heute schicken konnte. Es gibt offene Fragen. Das ist ein Riesenproblem. Schade.

Frank Meyer (SPD): Die Abweichungen beider Gutachten sind derart maßgeblich, dass eine Beratung und Berücksichtigung unerlässlich ist. Das Gutachten von Taylor Wessing sieht die dienstrechtliche Verantwortung des OB in drei Punkten. Das Nicht-Vorhandensein einer dienstrechtlichen Anordnung, die erhebliche Zuspätunterrichtung des Rechnungsprüfungsausschusses und die Fehlinfo, dass die 800.000-Euro-Fehlbuchung ein Einzelfall gewesen sei. Ich wünsche mir deshalb ein geordnetes dienstrechtliches Verfahren. Nicht nur die Kleinen, auch die Großen müssen dienstrechtlich beurteilt werden. Wünschenswert wäre, wenn der OB selbst ein Verfahren bei der Bezirksregierung gegen sich einleiten würde. Das wäre der sauberste Weg. Und wenn er nicht versuchen würde, das Verfahren in die Länge zu ziehen. Die Kanzlei Lenz und Johlen hat in ihrem Gutachten geschrieben, dass sie vom OB-Büro keine Akten erhalten hat. Welche Akten wurden vom Oberbürgermeister eingereicht und welche nicht? Im Ergebnis muss man fragen: Kann dieses Gutachten Bestand haben oder ist es in Zweifel zu ziehen? Es gibt ein erhebliches öffentliches Interesse, ob der OB ein Disziplinarverfahren eröffnen möchte, nachdem er mehr als ein Jahr personalrechtlich überhaupt keine Schritte unternommen hat.

Stefani Mälzer (Grüne): Wir hatten um die Protokolle gebeten, über die Gespräche, die Lenz und Johlen mit den Fraktionen geführt hat. Die sind aber nicht da.

Stadtdirektorin Beate Zielke: Es gibt keine Protokolle.

Joachim C. Heitmann (FDP): Wir antworten gerne, welche Tipps wir der Kanzlei gegeben haben. Herr Oberbürgermeister, ich freue mich auf das Gespräch mit Ihnen. Auch darüber, welche Gespräche in Ihrem Büro zur Fehlbuchung geführt worden sind. Wir wollen gerne in ein Gespräch mit Ihnen eintreten und auch den Leiter des Rechnungsprüfungsamtes befragen, auf welche Veränderungswünsche er eingegangen ist. Im Kern geht es doch um die Frage, ob es wirklich keine Unterlagen aus ihrem Büro mit Ergänzungen oder Weglassungen gibt. Was passierte in der Zeit, zwischen der der Rechnungsprüfungsbericht bei Ihnen einging und er schließlich Ihr Büro verlassen hat? Das halte ich für aufklärungsbedürftig. Wenn Sie Recht haben, dass es keine Unterlagen gibt, dann ist es in Ihrem ureigensten Interesse, dass dieser Verdacht ausgeräumt wird.

Werner Fasbender (CDU): Die Befragung von Mitarbeitern vom OB, das wäre ein Verhör. Wir haben ein Gutachten, aus dem man alles entnehmen kann. Der OB hat alles offengelegt, was offenzulegen ist. Bedauerlich ist, dass es keinerlei Notizen der Gespräche der Anwaltskanzlei mit zwei Fraktionen (Anm. der Redaktion: SPD und FDP) gibt. Gespräche wurden einfach nicht dokumentiert…

Zwischenruf von Joachim C. Heitmann (FDP): Da können Sie uns gern zu befragen…

Werner Fasbender (CDU): Es ist schon sehr merkwürdig, dass so genannte Gefälligkeitsgutachten eingebracht werden.

Zwischenruf von Frank Meyer (SPD): Gefälligkeitsgutachten - das soll bitte ins Protokoll aufgenommen werden!

Werner Fasbender (CDU): Das kann dann jede Fraktion tun, bis es dann passt. Die SPD bezahlt das Gutachten auch.

Wilfrid Fabel (CDU): Es ist ungewöhnlich, dass es keine Gesprächsnotizen gibt. Wir als CDU werden uns natürlich überlegen, ob wir nicht auch ein Gutachten in Auftrag geben. Das wird aus den Fraktionspauschalen bezahlt. Mir ist wichtig: Wann wurde von der SPD der Auftrag zu dem Gutachten erteilt? Auf welcher Basis wurde die Stellungnahme von Taylor Wessing abgegeben? Und zu den angekündigten Befragungen durch die FDP, empfehle ich jedem Mitarbeiter, den Mund zu halten. Es gibt Disziplinar- oder Strafverfahren. Die Kommunalordnung sieht keine Untersuchungsausschüsse vor.

Klaus Kokol (SPD): Das Gutachten soll ein Gefälligkeitsgutachten sein? Das kann sich eine renommierte Kanzlei wie Taylor Wessing nicht erlauben. Die juristische Auseinandersetzung muss in einem geordneten Verfahren ablaufen. Es stimmt, das OB-Büro ist nicht die aktenführende Stelle. Das ist das Steueramt, das Rechnungsprüfungsamtes. Das OB-Büro ist aber Adressat von Schreiben und E-Mails in Zusammenhang mit der Fehlbuchung. Wie ist damit umgegangen worden? Vermerke auf den Schreiben können von Interesse sein bei den beim OB vorhandenen Akten.

Wilfrid Fabel (CDU): Woher wissen Sie das? Das ist schäbig!

Klaus Kokol (SPD): Es wäre lebensfremd, wenn da nichts vorhanden wäre!

Stefani Mälzer (Grüne): Ich möchte den SPD-Bericht im öffentlichen Teil beraten, aber ich brauche eine Instanz. Letzten Montag waren wir Grünen bei Regierungspräsidenten Anne Lütkes. Eines der ersten Thema war die Fehlbuchung. Wir haben sie um eine Stellungnahme gebeten: Warum ist sie zu diesem Schluss gekommen, der den OB entlastet? Das hat Frau Lütkes noch einmal erklärt. Ich schlage vor, ihr das von der SPD in Auftrag gegebene Gutachten zukommen zu lassen. Frau Lütkes hat bereits erklärt, sie käme zu keinem anderen Schluss, wenn weitere Gutachten auftauchten. Ich kann wunderbar damit leben, eine erneute Stellungnahme der Regierungspräsidentin einzuholen.

Frank Meyer (SPD): Mann muss trennen zwischen politischer und juristischer Bewertung. Mitarbeiter der Verwaltung dürfen in solchem Kontext nicht in Fachausschüssen befragt werden. Im geschützten Rahmen eines Disziplinarverfahrens kann man die Mitarbeiter befragen. Da habe ich deutlich höheres Vertrauen als in eine Befragung im Ausschuss.

Zwischenruf Wilfrid Fabel (CDU): Das wäre ein Schauprozess!

Frank Meyer (SPD): Eben. Deshalb wäre es das Klügste, den Weg des Disziplinarrechts zu wählen. Da wären alle Beteiligten geschützt. Und um Ihre Frage zu beantworten, Herr Fabel: Die Beauftragung des Gutachtens von Taylor Wessing erfolgte vor Vorlage des Gutachtens von Lenz und Johlen.

Joachim C. Heitmann (FDP): Unserer Fraktion sind Prüfungs-Logs vorlegt worden. Darin steht, dass es Abstimmungen im OB-Büro bezüglich des Inhalts des Rechnungsprüfungsamtsbericht gegeben habe. Der OB hat Formulierungen beanstandet und darauf hingewirkt, dass der Bericht anders formuliert wird. Daraus ergeben sich für mich Fragen. Ich habe das Interesse, dass mir diese Fragen beantwortet werden. Wenn der Leiter des OB-Büros die Fragen nicht beantworten soll, dann ich habe das Recht, Ihnen, Herr Oberbürgermeister, die Fragen zu stellen und Sie haben die Pflicht, mir die Fragen zu beantworten. Wenn Sie sagen, es existieren keine Unterlagen, dann kann ich ja nichts anderes tun als Sie bitten, meine fragen zu beantworten.

Hans Butzen (SPD) erteilt als Ausschussvorsitzender dem Oberbürgermeister das Wort.

Gregor Kathstede (CDU): Wir befinden uns zurzeit noch im Bereich der Tagesordnung, nicht inhaltlich. Ich möchte mich daher dazu jetzt nicht äußern.

Wilfrid Fabel (CDU): Unterschiedliche rechtliche Beurteilungen gibt es immer. Und in sehr sehr vielen Fällen fallen die Gutachten so aus, wie es im Interesse des Auftraggebers ist. Deshalb erfolgt Rechtsprechung nicht durch Anwälte. Warum hat die SPD das zweite Gutachten vorher beauftragt? Den Inhalt des Gutachtens von Lenz und Johlen konnten Sie doch gar nicht kennen? Welchen Anlass sollten sie also gehabt haben? Wir hatten drei Kanzleien zur Auswahl, da stand neben Lenz und Johlen auch Taylor Wessing mit drauf. Die hat der Rat nicht genommen, mit den Stimmen der SPD wurde für Lenz und Johlen gewählt. Das Argument gegen Taylor Wessing war, dass die Kanzlei in Düsseldorf sitzt, in der Stadt, in der Ex-Kämmerer Manfred Abrahams jetzt Kämmerer ist.

Zwischenruf von Frank Meyer (SPD): Das war Ihr Argument, Herr Fabel!

Wilfrid Fabel (CDU): Die SPD präsentiert ihr Gutachten am 25. Oktober. Da weiß doch jeder, was los ist.

Der Ausschussvorsitzende Hans Butzen geht zur Tagesordnung über. Die Frage ist, ob im öffentlichen Teil über das Gutachten von Lenz und Johlen gesprochen werden darf oder Persönlichkeitsrechte von städtischen Angestellten verletzt würden.

Stadtdirektorin Beate Zielke: Lenz und Johlen haben eine Behandlung des Gutachtens im öffentlichen Teil ausgeschlossen.

Frank Meyer (SPD): Warum hat die Stadt disziplinarrechtlich nichts unternommen über ein Jahr? Daran gibt es ein öffentliches Interesse!

Stadtdirektorin Beate Zielke: Ich habe Ihnen, Herr Meyer, das mehrfach erklärt...

Zwischenruf aus der CDU-Fraktion: Er hat's aber nicht verstanden...

Stadtdirektorin Beate Zielke: Es gibt kein Vorermittlungsverfahren mehr. Der Sachverhalt ist durch die Firma Treuhandpartner aufgeklärt. Entsprechende Schritte sind eingeleitet worden. Ich werde aber in öffentlicher Sitzung keine Auskünfte geben. Weder zu disziplinarrechtlichen noch personalrechtlichen Fragen werde ich Stellungnahmen abgeben.

Damit ist der öffentliche Teil der Sitzung beendet. Die Politiker nehmen die Diskussion über das Gutachten von Lenz und Johlen von der Tagesordnung des nicht-öffentlichen Teils. In der nächsten Sitzung soll, gemeinsam mit den Anwälten beider Kanzleien, über beide Gutachten gesprochen werden.


 
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