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Krefeld: Fischelner Feuerteufel verurteilt

VON DIETMAR SCHÖRNER - zuletzt aktualisiert: 01.08.2007

Krefeld (RPO). Außergewöhnlich lange musste die Zweite Große Strafkammer des Landgerichts Krefeld beraten, um ein gerechtes Urteil zu sprechen. Chistian B. und Christian S. wurden wegen mehrerer Brandstiftungen in Fischeln verurteilt. B. muss unter Einbeziehung noch nicht verbüßter Strafen für sieben Jahre hinter Gitter, sein Kumpel S. für fünf Jahre und neun Monate.

Angeklagt waren sie wegen elf Brandfällen. Vier davon endeten mit Freispruch. Das Gericht ist zwar absolut überzeugt, dass das Duo auch diese Brände gelegt hat, da es aber keinen Beweis gibt, wer von beiden der Täter war, muss freigesprochen werden.

Durch Indizien bewiesen

Die anderen Taten sind durch eine Fülle von Indizien bewiesen. Der Vorsitzende wies eindringlich darauf hin, dass Indizien keine Beweise zweiter Klasse seien. Bei der Würdigung des gesamten Paketes der Indizien – das sind Telefonate, örtliche und zeitliche Zusammenhänge, Observationsberichte und die Art der Ausführung – bleiben keine Zweifel an der Täterschaft offen.

Besonderes Gewicht haben die abgehörten Telefonate von Mutter, Schwester und Bruder, in denen einmal gesagt wurde: „Pass auf, dass ich nicht sage, dass ihr hier die Brände gelegt habt!“ Auch in anderen Gesprächen war die Rede davon, dass „Christian hier Feuer legt“.

Die observierten Zeiten lassen auch keinen Zweifel zu. „Da geht jemand, der wegen Brandstiftung schon verurteilt ist, nachts um 1.50 Uhr für vier Minuten aus dem Haus, kommt wieder. In der Richtung, aus der er kommt, brennt es plötzlich“, nannte der Vorsitzende ein Beispiel. Der logische Schluss kann nur sein: dieser Jemand hat den Brand gelegt. Die Frage nach dem Motiv sei schwierig, aber erklärbar, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Die Angeklagten hätten etwas in Gang gesetzt. Feuerwehr, Polizei und Anwohner kamen mitten in der Nacht auf die Straße. Darüber konnte man sich lustig machen.

„Mehr ist nicht zu suchen“

Bezug nehmend auf den Lebenslauf sagte er: „Wenn sie sonst in ihrem ganzen Leben nichts geschafft haben, das ist ihnen gelungen. Das reicht den beiden, mehr ist hinter ihnen nicht zu suchen.“ Mit der Hoffnung, diese Strafe werde eine Umkehr bewirken, schloss der Vorsitzende den Prozess.

Quelle: RP

 
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