Krefeld: Flugverbot für dicken Hund: Vergleich in Sicht?
zuletzt aktualisiert: 12.01.2011Krefeld (RPO). Aus Kulanz soll eine spanische Fluggesellschaft einer Familie aus Krefeld jetzt die Kosten für einen geplatzten Ferienflug zur Hälfte ersetzen. Das schlug gestern ein Amtsrichter in dem kuriosen Zivilstreit um einen dicken Hund vor.
Ob sich der Fall um den schwergewichtigen Mischlingsrüden "Pinoia" (11 Jahre alt, elf Kilo schwer) friedlich lösen lässt, ist aber ungewiss. Prozessvertreter der Airline wollen erst noch mit ihren Chefs beraten. (Az: 230 C 199/10)
Ein Stukkateur (50), seine Frau (47) und ihr Sohn (18) mussten damals am Düsseldorfer Flughafen draußen blieben, als sie mit ihrem vierbeinigen Liebling an Bord eines Fluges nach Madrid gehen wollten. "Der Hund sieht ein bisschen zu dick aus", erinnerte sich der Sohn an die damaligen Bedenken einer Airline-Angestellten. Als Handgepäck dürfen Hunde nämlich maximal sieben Kilo wiegen. Da "Pinoia" auch damals über zehn Kilo wog, sollte der Kläger (vom anderen Ende des Flughafens) extra eine Hundebox besorgen. Doch bevor er damit wieder am Schalter auftauchte, war das Einchecken für diesen Flug abgeschlossen, die Familie durfte nicht mehr an Bord. Vor Gericht fordert die Familie deshalb rund 1800 Euro zurück. Doch die Airline verweigert das. Der Kläger sei eben nicht rechtzeitig vor dem Start zurück gewesen.
Als Zeugen hörte der Amtsrichter gestern die Frau und den Sohn des Klägers, war danach aber nicht sicher, ob der Stukkateur (mit Hundebox) damals wirklich rechtzeitig vorm Start des Fluges zum Terminal zurückgekommen war. "Kann sein, dass ich die Klage abweisen muss!" Aus Kulanz könne die Airline der Familie aber einen Gutschein über die Hälfte der Flugkosten ausstellen, schlug der Richter vor. Ringt sich die Fluglinie dazu aber nicht durch, soll Ende Februar ein Urteil verkündet werden.
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