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Krefeld: Führerschein kopiert – 400 Euro Strafe

VON DIETER DORMANN - zuletzt aktualisiert: 09.01.2009 - 07:18

Krefeld (RPO). Ein Krefelder Richter hat einen Strafbefehl wegen Urkundenfälschung gegen eine 54-Jährige verhängt. Die Frau hatte, nachdem Diebe ihre Papiere gestohlen hatten, Farbkopien ihres Personalausweises, Fahrzeugscheins und Führerscheins gemacht, um die Originale zu Hause lassen zu können.

Die Krefelderin Ingrid Josteit mit den Originalen ihres Führerscheins, Kfz-Scheins und Personalausweises vor dem Amtsgericht Krefeld.  Foto: RP, Thomas Lammertz
Die Krefelderin Ingrid Josteit mit den Originalen ihres Führerscheins, Kfz-Scheins und Personalausweises vor dem Amtsgericht Krefeld. Foto: RP, Thomas Lammertz

Die Vorgeschichte In ihren 54 Lebensjahren ist Ingrid Josteit nie ernsthaft mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Park-Knöllchen musste sie zahlen – mehr nicht. Doch vor einigen Jahren wurde sie selbst Opfer eines Verbrechens. In Düsseldorf verwickelte eine Frau die 54-Jährige in ein Gespräch über ihren Hund. Danach war ihre Handtasche weg – Trickdiebe hatten zugeschlagen. Mit der Tasche waren Bares, Ausweise, Kreditkarten und Autoschlüssel gestohlen worden. Die Beschaffung neuer Papiere kostete Zeit, Nerven und Geld.

Um künftig solchen Ärger zu vermeiden, entschloss sich die ehemalige Museumspädagogin der Stadt Krefeld, Personalausweis, Fahrzeugschein und Führerschein zu kopieren und die Originale in Zukunft zu Hause zu lassen. Befreundete Juristen hatten ihr dazu geraten. Ohne sich einer Straftat bewusst zu sein, machte die Krefelderin Farbkopien der Urkunden.

Weil die 54-Jährige die Kopien beim Spaziergang mit dem Hund auch mal in die Tasche der Regenjacke steckt, schnitt sie sie „original“ zurecht, und ihr Lebensgefährte schweißte sie in Plastik ein. Im Laufe der Jahre geriet Ingrid Josteit mehrfach in Polizeikontrollen. „Ich habe immer sofort gesagt, dass es Kopien sind, und warum ich sie habe“, sagt die Krefelderin. Niemals habe es Probleme gegeben. Nicht mal ein Verwarnungsgeld musste sie zahlen.

Die Straftat Am 15. September 2008 kontrollierten zwei Polizistinnen die 54-Jährige, die mit einem befreundeten Paar in Krefeld unterwegs war. Wieder erläuterte sie die Existenz der Kopien, doch diesmal wünschten die Ordnungshüterinnen keine gute Weiterfahrt. Sie kündigten einen Strafbefehl an: „Das ist Urkundenfälschung“, hätten die Beamtinnen ihr mitgeteilt.

Die "Normalität" Autofahrer mit kopierten Papieren gehen der Polizei öfter ins Netz. Laut einem Sprecher des NRW-Innenministeriums droht im „schlimmsten Fall“ ein Knöllchen von zehn Euro. Möglicherweise müsse der „Verkehrssünder“ die Originale auf einer Behörde vorzeigen oder die Beamten würden vor Ort per Computer abfragen, ob alles seine Ordnung hat. Auch ein Sprecher der Krefelder Polizei berichtet, „viele Kollegen“ seien mit mitgeführten Kopien „zufrieden“. Andererseits könne er keinem einen Vorwurf machen, wenn er das nicht so handhabe.

Laut Gesetz muss man die Originalpapiere mitführen. Ein Strafbefehl für das Vergehen ist nach Ansicht von Henrik Momberger, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Düsseldorf, jedoch ein „starkes Stück“. ADAC-Rechtsexperte Michael Ludovisy würde eine solche Strafe „nicht überraschen“, da Farbkopien in Originalgröße „gefährlich nahe an Urkundenqualität“ seien.

Die Folgen Ingrid Josteit hatte die Polizeikontrolle des 15. Septembers fast vergessen, da bekam sie am 12. Dezember Post vom Krefelder Amtsgericht: ein Strafbefehl wegen Urkundenfälschung über 20 Tagessätze zu je 20 Euro. Zwar hat die Krefelderin eine Deurag-Rechtsschutzversicherung, doch die darf laut Gesetz bei Vorsatztaten wie Urkundenfälschung nicht einspringen. „Auch nicht, wenn der Vorwurf sich nicht bestätigt“, sagt ein Deurag-Sprecher. Dennoch ließ sich die 54-Jährige von einem Anwalt beraten und legte Widerspruch gegen den Strafbefehl ein.

Der Prozess Gestern saß Ingrid Josteit wegen Urkundenfälschung auf der Anklagebank – ohne Anwalt, um weitere Kosten zu sparen. Der Amtsrichter sprach gleich Klartext. Nachdem die geschiedene Hausfrau ihre Einkommensverhältnisse erläutert hatte – 2000 Euro Unterhalt, ein 400 Euro-Job –, prophezeite ihr der Richter: „Das kann ein teurer Tag für Sie werden.“

Bei ihrem Einkommen müsse er bei einer Verurteilung eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 80 Euro statt wie im Strafbefehl zu je 20 Euro verhängen. Geladene Zeugen beider Parteien hörte der Richter nicht. Ihm genügten die Kopien als Beweismittel und entsprechende Gesetzeskommentierungen. „Kopien sind Urkundenfälschungen“, sagte er. Schon die Anfertigung sei strafbar.

Den Einwand der Angeklagten, ohne Vorsatz, Motiv und Schuldbewusstsein gehandelt zu haben, ließ er nicht gelten. Dass Unwissenheit nicht vor Strafe schütze, lerne jeder Jurist im ersten Semester, meinte der Amtsrichter. Auch das Unverständnis der 54-Jährigen, dass sie so hart bestraft werde, manch krimineller Manager aber fast ungeschoren davon komme, ließ er als Argument nicht gelten. Dass Herr Ackermann zu einer Geldstrafe verurteilt werde, die der aus der Jackentasche bezahle, wäre bei ihm nicht passiert.

Der Krefelder Amtsrichter riet der Angeklagten noch, künftig Straftaten lieber in Düsseldorf zu begehen. Seine Kollegen dort urteilten milder. Der Richter zeigte sich aber auch gnädig. Zu der Einlassung der Angeklagten, er habe es eigentlich mit zwei Urkundenfälschern zu tun, da ihr Lebensgefährte die Kopien eingeschweißt habe, sagte er: „Das haben die Staatsanwältin und ich jetzt aber nicht gehört.“

Letztlich bot der Amtsrichter der Angeklagten diese Alternative: Einspruch zurückziehen und 20 Tagessätze zu je 20 Euro zahlen oder auf einem Urteil bestehen, das viermal teurer für sie werde, und möglicherweise in eine Berufung gehen, die weitere Kosten bedeute und deren Ausgang ungewiss sei. Ingrid Josteit zog ihren Einspruch zurück.

Das letzte Wort „Wütend“ und „enttäuscht“ ist Ingrid Josteit über den Ausgang der Verhandlung. So was hätte sie nie für möglich gehalten. 400 Euro Geldstrafe muss sie zahlen, 550 Euro fordere ihr Anwalt, 120 Euro seien für Gebühren fällig und die Verhandlungskosten müsse sie auch zahlen. „Ungerecht“ findet sie die Entscheidung, doch der Richter habe sie mit der „Androhung“ einer höheren Strafe so eingeschüchtert, dass sie der Mut zu weiteren Prozessen verlassen habe.

Quelle: RP

 
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