Krefeld Fünf Jahre Haft für Kinderschänder

Krefeld · Ein Berufskraftfahrer aus Krefeld muss wegen Kindesmissbrauchs für fünf Jahre ins Gefängnis. Die Jugendschutzkammer des Krefelder Landgerichts hat am Donnerstag eine Gesamtstrafe gegen den 64-Jährigen verhängt.

Erst im Februar war er zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden, unter anderem weil er seinen Neffen über Jahre hinweg missbraucht hatte.

Gestern waren sexuelle Handlungen an der Tochter seiner Nachbarin Gegenstand der Verhandlung. Den Übergriff auf die Vierjährige im August vergangenen Jahres ließ der Krefelder von seinem Verteidiger bestätigen. Sein Mandant gebe zu, das Mädchen über der Kleidung im Intimbereich gestreichelt und sie betrachtet zu haben. Mehr wolle er dazu allerdings nicht sagen.

Das Geständnis komme auch für ihn eher überraschend. Noch vor zwei Wochen habe der Mann von seinem Schweigerecht Gebrauch machen wollen. An diesem Tag war er allerdings nicht zur Verhandlung erschienen. Den Termin habe er versäumt, hatte er als Grund angegeben. Aus Sorge um die Gesundheit des Mannes hatte die Richterin seine Wohnung öffnen lassen. Der 64-Jährige hatte sich dann am Abend bei der Polizei gemeldet, weil er nicht mehr in seine Wohnung kam, und war festgenommen worden. Der Verteidiger beantragte nun, das überraschende Geständnis zu würdigen und eine Höchststrafe von vier Jahren und neun Monaten nicht zu überschreiten. Dem kleinen Mädchen sei eine stundenlange Anhörung vor Gericht erspart geblieben.

Die Opfer der vorausgegangenen Taten hätten vor Gericht alle Einzelheiten wiedergeben müssen. Außerdem sei sein Mandant todkrank und erwarte selber nicht, das Gefängnis lebend zu verlassen.Schon 1989 hatte er sich wegen Kindesmissbrauchs vor dem Landgericht verantworten müssen. Damals war ihm eine Freundin seiner Kinder zum Opfer gefallen. Die Bewährungsstrafe hatte ihn aber nicht von weiteren Taten abgehalten. Die Staatsanwältin hatte eine Gesamtstrafe von fünf Jahren gefordert.

(RP)
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