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Krefeld: Grundsteuerbescheid: Auch Beträge falsch

zuletzt aktualisiert: 27.01.2012

Krefeld (RP). Bei den mehr als 80 000 Grundsteuerbescheiden, die das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein im Auftrag der Stadt Krefeld versendet hat, tauchen immer mehr Fehler auf. Entgegen den bisherigen Aussagen der Stadtverwaltung sind in einzelnen Grundsteuerbescheiden auch die berechneten Beträge falsch ausgewiesen.

3500 Bescheide wurden verschickt, bei denen fürs Jahr 2012 null Euro gefordert werden. Drei Witwen erhielten zusätzliche Steuerbescheide für ihre verstorbenen Ehemänner. Einem Eigentümer wurde nach Änderung der Mülltonnengröße in einem Änderungsbescheid ein um knapp 1000 Euro höherer Betrag berechnet – obwohl er eine kleinere Mülltonne bestellt hatte.

"Es handelt sich hier um eine eher seltene Sonderfall-Konstellation", erklärte eine Sprecherin der Stadtverwaltung. Der Fehler befinde sich bereits "in der systembedingten Klärung mit dem IT-Dienstleister".

Die Sprecherin betonte: "Trotz einer intensiven Projektplanung und eines umfassenden IT-Projektcontrollings gibt es immer wieder Fallkonstellationen, die aufgrund ihrer Komplexität und der unterschiedlichen Abhängigkeiten erst in der späteren Praxis festgestellt, analysiert und zeitnah behoben werden können." Mit dem betroffenen Eigentümer habe die Stadt bereits Kontakt aufgenommen.

Wie berichtet, hatte das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) im Auftrag der Stadt Krefeld gut 80 000 fehlerhafte Grundsteuerbescheide verschickt. Teilweise stimmen die angegebenen Nutzungsarten nicht, in allen Bescheiden sind die Zahlungsmodalitäten falsch angegeben. Das Rechtsamt prüft derzeit, ob die Bescheide rechtssicher sind.

Auch gestern standen im zuständigen Fachbereich die Telefone nicht still. "Der überwiegende Anteil der Fragen, etwa 95 Prozent, richtet sich auf den Aspekt der weiteren Teilnahme am Lastschriftverfahren", erklärte die Stadtsprecherin. "Da den Abgabepflichtigen im allgemeinen die gewünschte Auskunft erteilt werden kann, nämlich dass an der bisherigen Zahlungs- und Abbuchungsweise keine Veränderungen vorgenommen werden muss, kann im Regelfall unmittelbar eine Befriedung der Situation erreicht werden."

Für Unsicherheit bei den Eigentümern sorgt auch eine Spalte "bisher in EUR". Dort sind stets 0 Euro eingetragen. "Die Spalte bezieht sich nicht auf das Vorjahr, sondern auf die bisherige steuerliche Soll-Stellung im Jahr 2012", erklärte die Sprecherin. "Die Darstellung in den Bescheiden ist insofern korrekt."

Quelle: RP/rl

 
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