Krefeld: Heute großer Umtauschtag
VON NATASCHA VERBÜCHELN - zuletzt aktualisiert: 27.12.2008Krefeld (RPO). Viele Beschenkte werden den heutigen Samstag nutzen, um unpassende Präsente umzutauschen. Doch diese Transaktion beruht auf Kulanz-Basis. Eine Garantie gibt es nicht.
Es geschieht jedes Jahr aufs Neue: Dem Onkel ist der geschenkte Pulli zu klein, die Nichte hat die Puppe bereits von den Großeltern geschenkt bekommen, und die Schwester lag mit den indianischen Ohrringen daneben. Unterschiedliche Geschmäcker, Fehlkäufe oder Doppelungen sind menschlich, wollen aber behoben werden: Umtausch ist angesagt.
Doch dabei muss man aufpassen. Die Händler sind rechtlich nicht verpflichtet, ihre Waren wieder zurückzunehmen. Mit dem Kauf ist der Vertrag zwischen Kunden und Einzelhändler abgeschlossen. Die meisten Geschäfte ermöglichen aber einen Umtausch, also einem Rücktritt vom Vertrag auf freiwilliger Basis.
Internet hilft
Im Zeitalter des Online-Shoppings kann man unpassende Geschenke in einem Internetauktionshaus versteigern. Irgendwer auf der Welt findet auch den quietschgelben Pulli schön oder hat das Sachbuch von Helmut Schmidt noch nicht gelesen.
Auch Dinge, die sich nicht mehr umtauschen lassen, oder Gebrauchtwaren können hier angeboten werden.
Wegen der Kundenbindung
„Wenn man freundlich auftritt und nicht fordert, besteht eine große Wahrscheinlichkeit, dass man die Ware umtauschen kann“, meint Frank Holland, Rechtsreferent des Einzelhandelsverband Krefeld, Kempen und Viersen. Grund für die Kulanz der Händler sei die dadurch entstehende Kundenbindung. Ob für die Ware Bargeld oder ein Gutschein ausgehändigt wird, bleibt jedem Verkäufer selbst überlassen.
In dieser rechtsfreien Situation gibt es keine Regeln oder Bedingungen, doch Holland weiß einige Tipps, die den Umtausch für Händler und Käufer erleichtern: „Bei ausgepackten, zerfledderten oder beschädigten Waren ist die Wahrscheinlichkeit des Umtauschs weniger groß.“ Man sollte also darauf achten, dass die Geschenke original verpackt bleiben. Nur so kann der Händler sie wieder verkaufen. Auch Unterwäsche oder Hygieneartikel seien schwierig umzutauschen, sofern sie nicht verpackt bleiben.
Beim Umtausch gibt es keine festgeschriebenen Fristen. „Nach zwei bis drei Monaten sind allerdings viele Händler nicht mehr zum Umtausch bereit“, sagt Holland, „Ein Kassenbon ist nicht zwingend nötig, doch stellt er einen Beweis dar, dass die Ware auch in dem Geschäft gekauft wurde.“ Der Kunde kann sich nicht darauf verlassen, dass die Verkäufer sich an sie erinnern. „Für Händler ist es äußerst ärgerlich, wenn jemand etwas bei A kauft und bei B zurück geben will“, so der Rechtsreferent. Der Kassenbon hilft hier weiter.
Neue Ware oder Reparatur
Anders sieht es aus, wenn die Geschenke Mängel aufweisen oder nicht funktionieren. Dann ist der Händler verpflichtet, sie zurückzunehmen. „Es bleibt aber dem Händler überlassen, ob er eine neue Ware anbietet oder die Defekte repariert“, erklärt Holland. Übrigens:
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